Greifswald – Im Rahmen einer Inspektion auf dem Gelände des in Stilllegung und Abbau befindlichen Kernkraftwerkes Greifswald hat die für das Ministerium für Inneres und Europa tätige Sachverständige festgestellt, dass ein in den Inventarlisten registrierter mit Asbestplatten beladener Reststoffbehälter nicht auffindbar war. Der Reststoffbehälter war bereits freigemessen und ist auf einer Bereitstellungsfläche für Material nach Freimessung abgestellt worden, um es auf einer Deponie zu entsorgen. Insofern ging von dem Behälter keine Gefahr aus.
Nachdem das Ministerium für Inneres und Europa als Aufsichtsbehörde in Kenntnis gesetzt wurde, ist die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH unverzüglich zur umfassenden Untersuchung und Aufarbeitung des Vorgangs aufgefordert worden. Als erste Maßnahme wurde eine vollständige Inventur aller Behälter auf den Bereitstellungsflächen nach Freimessung veranlasst. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Sachverständige des Ministeriums wurde darüber hinaus beauftragt, einen Vorschlag für die weitere Erhöhung der Kontrolldichte zu unterbreiten.
Die Aufdeckung der Auffälligkeit im Rahmen der Inspektion zeigt, dass die aufsichtliche Praxis greift und geeignet ist, Unregelmäßigkeiten umgehend festzustellen. Gleichwohl wird die Situation zum Anlass genommen, die routinemäßigen Abläufe noch einmal gezielt zu überprüfen.