Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen nunmehr landesweit förderfähig
Schwerin – In den zurückliegenden Monaten konnten für die Insel Rügen mehrere Wolfsnachweise erbracht und weitere Hinweise ausgewertet werden. Demnach ist weiterhin von der Anwesenheit mindestens eines Wolfes auf Rügen auszugehen und künftige weitere Besiedlungen müssen als wahrscheinlich angenommen werden.
Vor diesem Hintergrund wird unter anderem die Insel Rügen ab sofort zum Bestandteil des „Wolfsgebietes“ im Sinne der Förderkulisse nach der Förderrichtlinie Wolf M-V erklärt. Auch die Inseln Hiddensee und Poel sowie weitere kleinere Insellagen, welche bislang nicht Bestandteil der Förderkulisse waren, werden in das „Wolfsgebiet“ aufgenommen, da das – ggf. auch nur zeitweilige – Auftreten von Wölfen auch dort potenziell nicht ausgeschlossen werden kann.
Im Ergebnis haben Tierhalter nun auch in diesen Regionen und somit nunmehr landesweit die Möglichkeit, Zuwendungen für die Realisierung von über den Grundschutz hinausgehenden Präventionsmaßnahmen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Förderrichtlinie Wolf – FöRLWolf M-V) zu erhalten.
Nach Ablauf einer Übergangszeit von sechs Monaten muss allerdings auch in diesen neu hinzugetretenen Gebieten zumindest ein Grundschutz installiert sein, um im Falle eines Rissvorfalls auch weiterhin Ausgleichszahlungen erhalten zu können. Innerhalb der genannten Übergangszeit von sechs Monaten kann ein durch einen Wolf verursachter Schaden in den nun neu in das „Wolfsgebiet“ bzw. in die Förderkulisse aufgenommenen Gebieten auch ohne entsprechenden Grundschutz ausgeglichen werden.
Kostenlose Termine zu den Themen Herdenschutz- und Präventionsberatung können unter der Nummer 0171-727 06 24 vereinbart werden. Wolfssichtungen, bevorzugt mit Foto- oder Videodokumentation, können weiterhin an das landesweite Monitoring unter der E-Mailadresse stier@wildundforst.de oder telefonisch unter 0171-485 97 89 gemeldet werden.
Vorfälle mit der Beteiligung von Wölfen (z.B. Schadensfälle bei Nutztieren oder Nahbegegnungen) werden sieben Tage die Woche durch die zentrale Koordination Wolf M-V unter der Telefonnummer 0170-7658887 aufgenommen und bearbeitet.
Diese Kontaktdaten sowie weitere Informationen zur Thematik finden Sie auch auf der Webseite des Landes zum Thema Wolf https://wolf-mv.de/.
One comment
Bitte klären Sie, woher dieser Wolf kommt, in dieser Gegend gab es vorher keine Wölfe