Oldenburg: Mit den Partnerinnen und Partnern die notwendigen Schritte besprechen
Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat sich für einen „Runden Tisch“ zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ausgesprochen und folgte damit einem Vorschlag der Landtagsopposition. An dem „Runden Tisch“ soll ein Konzept entwickelt werden, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 umgesetzt werden kann. „Alle an einen Tisch, um keine Chancen zu vergeben, sondern Chancen zu ermöglichen, um gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern die notwendigen Schritte zu besprechen, die dann auch in den jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Oldenburg im Landtag.
Seit Anfang dieses Jahres konzipiert das Bildungsministerium mit dem Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition des Instituts für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation eine Strategie, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt werden kann. „Obwohl wir bereits viele Schritte unternommen haben, halte ich es für sinnvoll, den ‚Runden Tisch‛ einzuberufen“, so die Ministerin.
„Alle Verantwortlichen und Beteiligten arbeiten dann gemeinsam. Es entstehen keine Informationsdefizite und Absprachen können ohne bürokratischen Aufwand getroffen werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe an diesem Tisch einen zentralen Platz einnehmen, denn sie sind die Adressaten des Ganztagsrechtsanspruches. Ihnen obliegt die Verantwortung für den Ausbau von Ganztagsplätzen nach dem bestehenden Bedarf und nicht dem Land“, führte Oldenburg weiter aus.
Die Landesregierung unterstützt den Ausbau von Ganztagsplätzen. Seit 2016 wird er intensiv mit EU-Bundes- und Landesmitteln vorangetrieben. „In den vergangenen neun Jahren ist es gelungen, mehr als 10.000 Hortplätze zu schaffen – das ist ein Anstieg um knapp 30 Prozent. Für das ‚Investitions-Programm Ganztagsausbau‛, für das Ende des Jahres auch die Landesrichtlinie erlassen wird, stehen ca. 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die mit ca. 12 Millionen Euro Landesmitteln komplementiert werden“, erläuterte sie.
Zudem erhöht das Land im kommenden Jahr die Ausbildungskapazitäten zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher mit zwei weiteren Klassen. Das sind dann jährlich ca. 60 Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich ausgebildet werden. Hinzu kommen die steigenden Zahlen der Auszubildenden zur staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher für 0 bis 10-Jährige. „Hier ist es uns durch die Nichtanrechnung der Azubis auf den Fachkräfteschlüssel in den ersten beiden Ausbildungsjahren gelungen, die Zahl der künftigen Erzieherinnen und Erzieher um 100 Personen zu erhöhen. Damit liegen wir bereits jetzt mit ca. 600 Ausbildungsplätzen über der Planung“, sagte Oldenburg.
Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztätige Betreuung im Grundschulalter sollen Hort und Schule enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken.