Schaf- und Ziegenhalter nutzen höhere Förderung der Beweidung
Schwerin – Für die Beweidung von extensiv genutztem Dauergrünland in den Wolfsgebieten mit Schafen und Ziegen hat Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr die Zuwendungsbeträge erhöht. Insgesamt haben 22 Schafhalter diese Möglichkeit genutzt. Es sind ca. 860 Hektar betroffen.
Auf Initiative von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wurde die Förderrichtlinie „Extensive Dauergrünlandbeweidung mit Schafen und Ziegen“ dahingehend verändert, dass der Fördersatz um 69 EUR/ha auf 289 EUR/ha angehoben wurde. „Das Geld soll zum Ausgleich der Kosten für eine effektive Wolfsabwehr beitragen“, erläutert Backhaus das Ziel.
Die Prämienerhöhung schöpft den höchstmöglichen Fördersatz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aus. Ebenso wird der Kreis an Zuwendungsempfängern vollständig berücksichtigt, der nach jetziger EU-Rechtslage möglich ist. Eine Neuantragstellung für die Aufnahme in das Förderprogramm zur extensiven Dauergrünlandbewirtschaftung war jedoch nicht möglich.
„Leider ist im Rahmen der derzeit gültigen Rechtslage nicht mehr möglich gewesen“, bedauert Backhaus. Er verweist jedoch darauf, dass sich der Bundesrat jüngst für eine zusätzliche finanzielle Förderung von Weidetierhaltern ausgesprochen hat. „Es ist gut, dass die Länder meine Initiative aufgegriffen haben, die Weidetierhaltung deutlich stärker zu fördern. Die Schäfer leisten einen erheblichen Beitrag für den Natur- und Artenschutz und für den Erhalt unserer Kulturlandschaft. Ihre Ertragssituation sei jedoch sehr problematisch. Besonders in Regionen, in denen der Wolf etabliert ist, bräuchten die Weidetierhalter deshalb eine gezielte finanzielle Kompensation für die Mehraufwendungen, die z.B. durch Präventionsmaßnahmen entstehen“, so Backhaus.