Schwerin – Der Bund übernimmt nach seiner Testverordnung die Kosten der Schnelltests. „Auch für Personen, die nicht in Deutschland wohnen oder nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, sind die Schnelltests an der deutsch-polnischen Grenze kostenlos. Die Schnelltestzentren sind informiert und handeln ab Montag entsprechend“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph am Donnerstag.
Bislang war mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) vereinbart, die Abrechnungen quartalsweise durchzuführen. Nach Gesprächen mit der KV MV wird ab April 2021 die Abrechnung der Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes nunmehr monatlich gegenüber den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Testzentren vorgenommen. „Das verringert die notwendige Vorfinanzierung durch die Testzentren. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für den Einzelmonat April bereits im Mai gegenüber der KV geltend gemacht werden können“, so Rudolph weiter. Die Abrechnung für im 1. Quartal 2021 erbrachte Leistungen und angefallene Sachkosten können bis zum 30. April eingereicht werden.
Nach der Quarantäneverordnung des Landes sind die Grenzpendler, Grenzgänger und Begleitpersonen verpflichtet, regelmäßig Coronatests durchführen zu lassen. Derzeit gilt Polen als Hochinzidenzgebiet, deshalb gilt eine erweiterte Testpflicht, wonach die Tests nur bis zu 48 Stunden Gültigkeit besitzen. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen, genauso im ambulanten Bereich, ob Fachkräfte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder anderen Wirtschaftszweigen – wir brauchen jede und jeden Einzelnen gleichermaßen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken zwischenzeitlich gute Arbeit leisten. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metropolregion Stettin“, so Staatssekretär Rudolph weiter.
Zur Risikoeindämmung und Kontaktreduzierung sollten die Tests aus epidemiologischen Gründen möglichst unmittelbar in Grenznähe durchgeführt werden. „Das erspart weite Fahrten und reduziert die Kontakte“, betonte Rudolph.
Zur Einrichtung der Zentren gewährt das Land dem Betreiber einen Einrichtungsvorschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Schnelltestzentrum aus dem MV-Schutzfonds. Der Vorschuss dient dabei zur Begrenzung möglicher Verluste durch ein zu geringes Testaufkommen und soll die Fixkosten des Betreibers abdecken. Der Vorschuss reduziert sich mit jedem bezahlten durchgeführten Test, so dass je nach Nutzung der Testzentren möglicherweise alle Mittel wieder an das Land zurückgegeben werden.