Schwerin – Die Landesregierung hat in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden, den Einrichtungsträgern und den Gewerkschaften die Umsetzung des MV-Plans 2.0 im Bereich der Kindertagesförderung konkretisiert.
Am 18. Mai wird die schrittweise Öffnung der Kindertageseinrichtungen im Land mit dem eingeschränkten Regelbetrieb für die Kinder im Vorschuljahr fortgesetzt. Ab dem 25. Mai wird der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kitas in einer weiteren Stufe ausgebaut. Die schrittweise Öffnung der Kitas wird durch einen Expertenrat begleitet.
„Wir wollen allen Kindern wieder ermöglichen, ihre Kita zu besuchen und Zugang zu frühkindlicher Bildung zu erhalten“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese mit Blick auf das Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern. „Das ist mir im Sinne der Chancengerechtigkeit für jedes einzelne Kind in unserem Land ein besonderes Anliegen“, so Drese.
Gleichzeitig sei die schrittweise Öffnung der Kindertagesförderung von großer Bedeutung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so Drese. „Wir wissen, wie groß die Belastung von vielen Eltern ist.“
Die Kinder von voll Berufstätigen sollen deshalb mindestens im Umfang von 6 Stunden die Kitas besuchen können. „Wenn mehr vor Ort möglich ist, begrüße ich das sehr“, so Drese. Ansprüche aus der Notfallbetreuung werden im eingeschränkten Regelbetrieb fortgeführt.
Drese: „Der Übergang zum eingeschränkten Regelbetrieb bedeutet für die Jugendämter und die Träger der Kindertageseinrichtungen eine enorme Kraftanstrengung, weil Gruppengrößen, Raumkonzepte und pädagogische Konzepte sowie die Hygienemaßnahmen anzupassen sind. Deshalb ist eine Übergangswoche vom 25.Mai bis zum 2. Juni vorgesehen.“ Vorrang bei allen Regelungen zur Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebes hat die strikte Trennung der Kindergruppen.
Die landesweit geltenden Hygienehinweise für Kindertageseinrichtungen werden auf dem Weg zum Regelbetrieb hin fortlaufend angepasst. Dazu gehören insbesondere konkrete Regelungen zur Gestaltung des Übergaberituals in der Kindertageseinrichtung.
Ministerin Drese hob ausdrücklich hervor, dass dem Schutz von Beschäftigten, die einer Risikogruppe angehören, auch weiterhin ein besonderes Augenmerk zukommt. Im Hinblick auf das Risikopersonal (ab Vollendung des 60. Lebensjahres und/oder mit Vorerkrankungen) entscheidet der Einrichtungsträger auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt.
Drese: „Mit der Vereinbarung haben wir die nächsten Schritte praktikabel gestaltet. Sie sind für alle Beteiligten auch über einen längeren Zeitraum hinweg umsetzbar. Damit schaffen wir unter den gegebenen Bedingungen ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für Kinder, Familien und Personal. Die Umsetzung des Stufenplanes wird zunächst bis zu den Sommerferien wöchentlich in der Expertengruppe beraten.“