Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern beginnen am Freitag, 23. April 2021, die zentralen und länderübergreifenden Abiturprüfungen. In diesem Schuljahr können 5.500 Schülerinnen und Schüler das Abitur ablegen. Den Anfang machen die Prüfungen im Fach Englisch. In der kommenden Woche folgen dann die weiteren länderübergreifenden Prüfungen in Französisch (Mittwoch, 28. April) und Deutsch (Freitag, 30. April). An Gymnasien und Gesamtschulen erreichen die Schülerinnen und Schüler das Abitur nach der Jahrgangsstufe 12, an Abend- und Fachgymnasien nach der Jahrgangsstufe 13.
„In diesem Schuljahr war Corona-bedingt vieles anders. Deshalb bin ich sehr froh, dass die Abiturprüfungen stattfinden können. Die Schülerinnen und Schüler haben enorm viel geleistet und dürfen durch die Pandemie keine Nachteile in ihrer Bildungslaufbahn haben“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Für die Prüfungen wünsche ich ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen. Um verlässliche Prüfungsbedingungen zu bieten, haben wir schon zu Beginn des Schuljahres und noch einmal im Januar Vorabhinweise in die Schulen gegeben, die den prüfungsrelevanten Stoff konkretisieren. Damit war eine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung möglich, ohne dass Abstriche bei den Anforderungen der Prüfung erfolgt sind. Die diesjährigen Abschlüsse sind also nicht nur gleichwertig, sondern verdienen mit Blick auf die erschwerten Lehr- und Lernbedingungen sogar eine besondere Anerkennung“, betonte Martin.
„Die Abschlussklassen hatten – anders als andere Klassenstufen – in diesem Schuljahr bis auf drei Tage vor und fünf Tage nach den Weihnachtsferien durchgängig Präsenzunterricht“, erläuterte die Bildungsministerin. „Um den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung zu geben, haben wir die Abiturprüfungen um 10 Tage nach hinten verschoben. Wegen der besonderen Situation haben die Schülerinnen und Schüler außerdem pro Prüfung 30 Minuten mehr Zeit. Auf diese Bitte des Landesschülerrates sind wir gerne eingegangen“, sagte Martin.
Für die Abschlussprüfungen gelten in diesem Jahr strenge Hygieneregeln. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Schulen Anfang April entsprechende Hygiene- und Organisationshinweise übermittelt. So müssen Schülerinnen und Schüler beispielsweise während der schriftlichen Prüfungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, vor den Prüfungen einen Selbsttest durchzuführen. An allen Schulen stehen Selbsttests zur Verfügung.
Bildungsministerin Bettina Martin appellierte an die Schülerinnen und Schüler, von den Selbsttests Gebrauch zu machen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist für diejenigen, die nicht am selben Morgen der Prüfung einen Test vornehmen möchten, auf die Möglichkeit hin, dass sich Schülerinnen und Schüler am Vortag (insbesondere wochentags) auch in einem Testzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke testen lassen können. Ein solcher Antigen-Schnelltest gibt, wenn er max. 24 Stunden vor der Prüfung erfolgt ist und ein negatives Ergebnis zeigt, zusätzliche Sicherheit. Damit kann dann auch der Selbsttest direkt vor der Prüfung entfallen. Eine Testpflicht vor den Prüfungen gibt es nicht. Auch die heute vom Bundesrat gebilligte Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes sieht keine Testpflicht vor Prüfungen vor.
Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Testergebnis müssen dieses Ergebnis zunächst bei einem Hausarzt mit einem PCR-Test abklären lassen und können an diesem Tag nicht an den Prüfungen teilnehmen. Sie legen ihre Prüfung dann an einem Nachschreibtermin ab.
In der kommenden Woche beginnen für 6.100 Schülerinnen und Schüler dann auch die zentralen schriftlichen Prüfungen zur Mittleren Reife. Am Mittwoch, 28. April 2021, erfolgen die Prüfungen im Fach Deutsch, am Freitag, 30. April in der ersten Fremdsprache. „Ich drücke den Schülerinnen und Schülern die Daumen und wünsche auch ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg“, so die Bildungsministerin.