Schwerin – Am 05. Juni – dem Weltumwelttag – haben das Landwirtschaftsministerium, der Bauernverband, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie die Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser eine Absichtserklärung zum Trinkwasserschutz unterzeichnet. Ziel der erklärten Kooperation sei der langfristige Ressourcenschutz und damit zugleich der Schutz des Trinkwassers bei der Landbewirtschaftung in Wasserschutzgebieten, erklärt Umweltminister Till Backhaus.
„Ich freue mich, dass wir, nachdem die Idee dazu im Umweltministerium entwickel worden ist, nach einem lagen Abstimmungsprozess nun zu dieser Vereinbarung gekommen sind“, fährt der Minister fort und ergänzt: „Wie wir gerade wieder in diesen Tagen erleben, muss das Wasser in der Fläche gehalten werden und wir müssen unser Grundwasser vor Einträgen schützen. Mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Nitratrichtlinie, hat die EU gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Nun müssen wir konsequent ins Handeln kommen.
Das bedeutet, wir müssen zu einer gewässerverträglicheren Landwirtschaft kommen, die die ökonomischen Belange einer leistungsfähigen Landwirtschaft berücksichtigt. Dafür sollen Instrumente entwickelt werden, um die gegenseitigen Interessen in Einklang zu bringen. Im Vordergrund steht ein interessengerechter und nachhaltiger Umbau der Bewirtschaftung in den Trinkwasserschutzzonen II (TWSZ II), der möglichst bis zum Jahre 2040 abgeschlossen sein soll.
Zugleich soll sichergestellt werden, dass für hieraus resultierende Erschwernisse, die durch die angepasste Landbewirtschaftung entstehen können, ein angemessener Ausgleich erfolgt. Hieraus resultieren dauerhafte Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektive für die Betriebe. Die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserschutzgebieten soll möglichst konfliktarm ausgestaltet werden. Die Beteiligten beabsichtigen insbesondere die ca. 6.000 ha Ackerflächen, welche in Mecklenburg-Vorpommern in den TWSZ II belegen sind zum Gegenstand von zukünftigen kooperativen und im Dialog umzusetzenden Maßnahmen zu machen.
Die Ziele könnten u. a. mit folgenden in jedem Fall aber freiwilligen Maßnahmen umgesetzt werden:
- Umwandlung von Acker in Dauergrünland und dafür Umwandlung von Dauergrünland in Acker an anderer Stelle,
- Umwandlung von Acker in Wald,
- Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung bei entsprechender betrieblicher Voraussetzung
- Bewirtschaftung mit an Trinkwasserschutzzielen angepasster Intensität in Pflanzenschutz und Düngung,
- Unterstützung bei der Fortführung bzw. Weiterentwicklung bestehender Betriebskonzepte,
- finanzieller Ausgleich zugunsten beteiligter Betriebe für Anforderungen, die die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks einschränken.
Im Rahmen der Kooperation sollen ferner folgende Instrumente entwickelt werden:
- Landwirtschaftliche Fachberatung mit der Zielstellung Trinkwasserschutz,
- Finanzielle Förderung von Maßnahmen zum vorbeugenden Trinkwasserschutz durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.
- Entwicklung von langfristigen Konzepten zum Schutz des Trinkwassers bei gleichzeitig schonender landwirtschaftlicher Nutzung.
Nachdem die EU das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt hat, kommen wir nun in eine neue Phase der Umsetzung. Die wünsche ich mir als Phase der Kooperation anstelle von Konfrontation, wie wir sie viel zu lange erlebt haben“, so Minister Backhaus abschließend.