Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung

Drese für Ergänzung von Grundgesetz-Artikel 3:  Wichtiges Bekenntnis für Vielfalt und den Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese unterstützt die Forderung des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) für einen besseren, im Grundgesetz verankerten Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung.

„Derzeit besagt Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. In der Auflistung fehlt aus meiner Sicht ein wesentliches Merkmal: die sexuelle Identität“, sagte Drese nach einem Gespräch mit Alexander Vogt vom LSVD Bundesvorstand, Sebastian Witt aus dem Landesverband M-V sowie dem Leiter des Aufbaustabes der Landes- Antidiskriminierungsstelle, Dr. Dennis Rudolf im Sozialministerium.

Der LSVD vertritt als Bürgerrechtsverband die Interessen und Belange von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*).

„Eine Ergänzung des Artikels 3 im Grundgesetz wäre deshalb ein starkes politisches Signal gegen die weiterhin bestehende Ungleichbehandlung von LSBTIQ* und ein klares Bekenntnis zur Vielfalt und zur Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft“, betonte Drese.

Die Ergänzung des Artikels 3 ist sowohl Gegenstand des derzeitigen Koalitionsvertrages auf Bundesebene als auch Bestandteil der aktuellen Koalitionsvereinbarung des Landes. Zudem wird das Ansinnen auch im Nationalen Aktionsplan „Queer leben“ bekräftigt.

„Menschen, deren sexuelle Identität nicht der heteronormativen Mehrheit entspricht, waren und sind auch weiterhin häufig Diskriminierung, Ausgrenzung, Hass und Hetze ausgesetzt“, verdeutlichte Drese. Dies würden auch die jüngsten Zahlen des Bundesinnenministeriums belegen. Danach haben sich deutschlandweit die Straftaten, die sich gegen die „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtliche Diversität“ richten, im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt.

Drese: „Diese Zahlen machen mich nicht nur persönlich betroffen, sondern sie zeigen auch einmal mehr, wie wichtig es ist, der Queerfeindlichkeit in unserem Land entschieden entgegenzuwirken. Eine Ergänzung des Artikels 3 im Grundgesetz würde das Bewusstsein für die Probleme, denen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität begegnen, schärfen und dazu beitragen, den rechtlichen Schutz dieser Personengruppe zu verbessern.“

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