Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe, der DGB Nord-Vorsitzende Uwe Polkaehn und VU-Arbeitgeberpräsident Thomas Lambusch haben sich heute in einer gemeinsamen Erklärung zu einer engen Zusammenarbeit der Sozialpartner in Zeiten der Corona-Krise bekannt. Gemeinsames Ziel sei es, Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen. Sie warben dafür, die Möglichkeiten der Kurzarbeit zu nutzen. Die Bundesregierung berät heute, die Landesregierung morgen über weitere Hilfsmaßnahmen für Unternehmen.
Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe, DGB Nord-Vorsitzender Uwe Polkaehn und VU-Arbeitgeberpräsident Thomas Lambusch erklären:
Die Sozialpartnerschaft ist einer der Eckfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Landesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich in Krisenzeiten stets gemeinsam und verantwortungsvoll für das Gemeinwohl eingesetzt. Die Gesundheit der Menschen, die verlässliche Versorgung der Bevölkerung, Rettungsschirme für Unternehmen und die Vermeidung von Kündigungen der Beschäftigten sind das Gebot der Stunde. Jetzt brauchen Menschen Sicherheit. Auf unsere Arbeits- und Sozialstandards ist Verlass.
Wir wollen die Belegschaften zusammenhalten. Wir wollen für die Zeit nach der Corona-Krise gewappnet sein. Konflikte und Interessensgegensätze bleiben bestehen. Aber in dieser besonderen Situation werden sie hinten angestellt. Wir wollen, wie schon in der Finanzkrise 2008/2009, gemeinsam dazu beitragen, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abgefedert werden und die kraftvolle Rückkehr zu stabilen Verhältnissen gelingt.
Bund und Land stellen eine Vielzahl von Sofort-Instrumenten zur Verfügung, um die Beschäftigung und Ausbildung in den Betrieben und die Liquidität der Unternehmen zu stabilisieren. Wir wissen, dass die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld und staatlichen Liquiditätshilfen für viele Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen in M-V absolutes Neuland sind. Wir ermutigen Unternehmen, das für alle, auch Klein- und Kleinstunternehmen, außerordentlich flexible und vorteilhafte Instrument der konjunkturellen Kurzarbeit auch vorbeugend in Anspruch zu nehmen, um Kündigungen zu vermeiden. Gleichzeitig verweisen wir darauf, dass die neu geschaffenen, sofort und niederschwellig beantragbaren und ausgezahlten Fördermittel gerade den Erhalt der Arbeitsplätze zum Ziel haben und entsprechend konditioniert sind. Wir werden in der Zeit nach der Pandemie in den Betrieben jede Arbeitskraft benötigen.
Landesregierung und Sozialpartner werden alles unternehmen, um die bereitgestellten Hilfen sofort und zielgenau in den Unternehmen wirksam werden zu lassen. Nutzen Sie die Instrumente und Informations- und Beratungsangebote, vermeiden Sie Kündigungen!