Schwerin – Ab Mittwoch, 17. März 2021, können in Mecklenburg-Vorpommern wieder mehr Kinder und Jugendliche ihre Schulen besuchen und Unterricht in Präsenz erhalten. In Regionen, die eine 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 (Stichtag: 10. März 2021) aufweisen, beginnt an diesem Tag der Wechselunterricht für alle Klassen an den weiterführenden Schulen ab der 7. Klassenstufe sowie an den beruflichen Schulen. Für sie gilt an den Unterrichtstagen in der Schule wieder Präsenzpflicht. Dies betrifft den Landkreis Vorpommern-Greifswald, den Landkreis Rostock, den Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie die kreisfreie Landeshauptstadt Schwerin.
Begleitet wird dieser weitere Schritt zur Schulöffnung in der Corona-Pandemie durch zusätzliche Schutzmaßnahmen. So wird ab dem 17. März 2021 allen Lehrkräften sowie allen Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 7, die im Wechselunterricht an ihre Schulen zurückkehren, zunächst einmal wöchentlich ein freiwilliger Corona-Selbsttest angeboten. Sie können ihn erstmals am 17. März im Klassen- bzw. Kursverband unter Aufsicht der Lehrkraft zu Beginn des Unterrichtstages im Klassenraum anwenden.
Abschlussklassen der öffentlichen und beruflichen Schulen bleiben zur Prüfungsvorbereitung weiterhin in täglicher Präsenz an den Schulen und setzen ebenfalls ab Mittwoch, 17. März, Selbsttests ein.
Am Montag, 22. März 2021, folgt dann in diesen Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 ein weiterer Öffnungsschritt auch für die Kinder der Klassenstufen 1 bis 6. Sie werden ab diesem Tag in den täglichen verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren können. Auch für sie gilt dann wieder Präsenzpflicht. Dieser Öffnungsschritt wird ebenfalls begleitet durch den wöchentlichen Einsatz von Selbsttests für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schülern.
Mit diesem neuen Öffnungsschritt werden ab dem 22. März 2021 im Kern alle Regelungen für die Schulen in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 vereinheitlicht sein.
„Ich freue mich sehr, dass ab nächstem Mittwoch wieder mehr Kinder und Jugendliche in die Schule gehen und dort lernen können. Das ist insbesondere auch für die älteren Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse enorm wichtig. Denn die meisten von ihnen konnten seit den Weihnachtsferien viele Wochen nicht in die Schule gehen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es ist höchste Zeit, dass sie wieder Präsenzunterricht erhalten können und den direkten Kontakt zu den Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern haben. Diesen wichtigen Öffnungsschritt sichern wir durch den Einsatz von Selbsttests ab“, so Martin.
„Ich appelliere eindringlich an alle Eltern, dass sie ihre Kinder an diesen Selbsttests teilnehmen lassen. Diese Selbsttests können ganz einfach angewendet werden und sind überhaupt nicht so unangenehm wie die bisher bekannten Schnelltests. Mit den Selbsttests schaffen wir mehr Sicherheit an den Schulen. Mehr Sicherheit bedeutet mehr Möglichkeiten zum Präsenzbetrieb“, sagte die Bildungsministerin.
„Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem bald flächendeckenden Einsatz dieser Selbsttests an allen Schulen im Land den Präsenzunterricht überall, wo die Inzidenzen es zulassen, besser absichern können. Hinzu kommt, dass auch durch das Vorziehen der Impfungen der Grund- und Förderschullehrkräfte ein weiterer wichtiger Schutz für Lehrkräfte aber auch Schüler im Präsenzunterricht erfolgt. Die neuen Regelungen sind ein großer Schritt, um wieder mehr Unterricht in der Schule zu ermöglichen. Ich bin darüber sehr froh, weil Präsenzunterricht in der Schule und der direkte persönliche Kontakt durch nichts zu 100 Prozent zu ersetzen sind“, so Martin.
Selbsttests werden an diesem Wochenende bereits an Schulen ausgeliefert
Bereits an diesem Wochenende liefert das Technische Hilfswerk (THW) die Selbsttests für die ersten Testungen an die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aus.
Die Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sind freiwillig, kostenlos und finden in der Schule statt. Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler müssen eine Erklärung unterzeichnen, dass ihre Kinder das Angebot in Anspruch nehmen dürfen. Die Selbsttests können einfach angewendet werden. Lediglich ein Wattestäbchen muss vorne wenige Zentimeter in den Nasenflügel eingeführt werden. Die Anwendung erfolgt im Klassenraum unter Aufsicht und Anleitung der Lehrkraft.
Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler ein positives Ergebnis des Selbsttests erhalten, wird wie folgt gehandelt:
- Die Schülerin oder der Schüler wird umgehend von den anderen Schülerinnen und Schülern isoliert.
- Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schülerin bzw. des minderjährigen Schülers werden informiert werden.
- Es wird sichergestellt, dass die minderjährigen Schülerinnen oder der Schüler von den Erziehungsberechtigten oder einer oder einem Beauftragten von der Schule abgeholt werden.
- Das zuständige Staatliche Schulamt wird informiert.
- Die anderen Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule.
- Bei dem positiv selbstgetesteten Schüler bzw. Schülerin lassen die Erziehungsberechtigten unverzüglich einen PCR-Test beim Hausarzt durchführen.
- Fällt dieser PCR-Test negativ aus, kann das Kind wieder die Schule besuchen.
- Fällt dieser PCR-Test positiv aus, dann entscheidet das zuständige Gesundheitsamt vor Ort über das Kontaktmanagement und das weitere Vorgehen in der Schule.
Wichtig ist, dass nach wie vor gilt: Kinder oder Erwachsene, die Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, dürfen die Schulen nicht betreten. Als solche Symptome gelten z. B. Fieber mit Temperatur ab 38 °C, Husten, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen (nur in Verbindung mit vorgenannter Symptomatik).
Weiterführende Informationen zur Anwendung der Selbsttests und zum Ablauf werden den Schulen und Eltern am Montag, 15. März 2021, zur Verfügung gestellt. Außerdem wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Hotline schalten, an der weitere Fragen geklärt werden können.