Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Krise geplant
Schwerin – Die individuelle Regelstudienzeit soll in Mecklenburg-Vorpommern um ein Semester verlängert werden. Grund dafür sind die pandemiebedingten Einschränkungen im Sommersemester 2020 an den Hochschulen. Damit könnten Studierende, die wegen der Einschränkungen an den Hochschulen in MV aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit verlängern müssen, auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.
„Wenn Studierende aufgrund der Einschränkungen im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester verlängern müssen, sollen sie finanziell keine Nachteile erleiden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin am Freitag. Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zu Verunsicherung bei den Studierenden. „Wir haben deshalb im Wissenschaftsministerium eine Gesetzesänderung erarbeitet, die Sicherheit schafft, Bürokratie vermeidet und dafür sorgt, dass die Studierenden ihr Studium trotz der Einschränkungen im Sommersemester 2020 erfolgreich und ohne finanzielle Sorgen abschließen können. Dieser Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Ich freue mich sehr, dass die Koalitionsfraktionen diesen Weg unterstützen“, so Martin.
Für viele Studierende wird sich eine längere Studienzeit nicht vermeiden lassen. Dies würde insbesondere die Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart treffen, wenn sie dadurch die BAföG-relevante Studien- bzw. Förderungshöchstdauer überschreiten.
Studierende, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, erhalten nach der derzeitigen Gesetzeslage nur dann eine weitere Förderung, wenn in einem aufwendigen Verfahren und im Einzelfall festgestellt wird, dass sie ihr Studium nicht haben planmäßig absolvieren können.
Diese Einzelfallprüfung soll durch die geplante Neuregelung entfallen. Stattdessen soll die individualisierte Regelstudienzeit einmalig für das Sommersemester 2020 um ein Semester erhöht werden. Ziel ist es, mit der Erhöhung der Regelstudienzeit auch die BAföG-Höchstbezugsdauer rechtssicher um ein Semester zu verlängern.