Schwerin – Die Landesregierung brachte in den Landtag von M-V den Entwurf eines Gesetzes über das Hausrecht bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und über die Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes in M-V ein.
Justizministerin Katy Hoffmeister hat den Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz über das Hausrecht bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und über die Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes in den Landtag eingebracht. Zur ersten Lesung sagte die Ministerin: „Sicherheit in der Justiz, das bedeutet Sicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Besucherinnen und Besucher unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften. Mir ist diese Sicherheit ein wichtiges Anliegen, und wir arbeiten intensiv daran, sie zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Noch setzen wir punktuell auf Einlasskontrollen, bereiten aber auch das Pilotprojekt eines Gepäckscanners in einem Justizzentrum vor. Im Jahr 2020 begannen wir damit, alle Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister weiterzubilden, um ihnen noch mehr Sicherheit für den Einsatz während der Einlasskontrollen zu geben.“
„Mit der Gesellschaft wandeln sich Gefahrenstrukturen und auch Publikum. Mit dem nun eingebrachten Gesetz werden wir dem Gefahrenabwehrrecht in den Justizgebäuden eine klare gesetzliche Grundlage geben. Wir erwarten, dass die Einsätze und Aufgaben zunehmen werden, die über das Hausrecht und über die bisherigen Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes hinausgehen. Es können im Einzelfall Grundrechtseingriffe verbunden sein, die einer gesetzlichen Legitimation bedürfen. Das Gesetz kodifiziert das bisher aus dem Gewohnheitsrecht hergeleitete öffentlich-rechtliche Hausrecht der Leiterinnen und Leiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften und den Vollzug. Es stattet den Justizwachtmeisterdienst zudem mit Befugnissen aus, die dieser zur Erfüllung seiner Sicherheitsaufgaben benötigt. Damit wird die Sicherheit in der Justiz weiter erhöht“, so Justizministerin Hoffmeister im Landtag.