Schwerin – Das Kabinett hat heute in seiner telefonischen Sitzung die Einrichtung eines Sozialfonds in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beschlossen und damit eine Entschließung des Landtags umgesetzt. Mit den Landeshilfen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind, unterstützt werden.
„Die Landesregierung hilft mit dem MV-Schutzfonds in Höhe von 1,1 Milliarden Euro unseren Unternehmen und Beschäftigten im Land. Dazu gehören auch Hilfen für die Kultur. Jetzt folgt der Sozialfonds. Er soll soziale Angebote wie Frauenhäuser und Familienzentren, Tafeln, Zoos und Sportvereine sichern und Soforthilfen für ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung stellen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.
„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine gute soziale Infrastruktur für verschiedene Zielgruppen. Dieses vielfältige Netzwerk für Familien, Seniorinnen und Senioren und Sporttreibende wollen wir soweit es geht aufrechterhalten“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese. „Die zusätzlichen Mittel sind für soziale Angebote vorgesehen, die nicht über gesetzliche Regelungen finanziert werden und deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet ist“, so Drese.
Für den Sozialfonds sind insgesamt sechs Fördersäulen vorgesehen:
Säule 1: Frauenschutzhäuser und Beratungseinrichtungen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt (Antragstellung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGuS)
Volumen: 0,5 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: 9 Frauenschutzhäuser und 13 Beratungsstellen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt.
Säule 2: Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie (Antragstellung über das LAGuS)
Volumen: 3,5 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: Schullandheime, Waldschulheime, Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schabernack e.V.
Säule 3: Freizeiteinrichtungen für Familien (Antragsstellung für Zoos und Tierheime über das Landesförderinsitut – LFI/ weitere Freizeiteinrichtungen über das LAGuS)
Volumen: 3,5 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: Freizeiteinrichtungen wie Familienzentren, Stadtteil- und Begegnungsstätten, Zoos, Tierparke, Tierheime
Säule 4: Sportvereine und -infrastruktur (Antragsstellung über das LFI und den Landessportbund MV)
Volumen: 3,5 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: Sportvereine und Sportinfrastruktur
Säule 5: Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen (Antragsstellung über die Ehrenamtsstiftung)
Volumen: 5,0 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: Ehrenamtsstiftung zur Leistung von Soforthilfen für Ehrenamt, gemeinnützige Vereine, Tafeln und Kleiderbörsen
Säule 6: Soziale Handlungsreserve (Antragsstellung über das LAGuS)
Volumen: 4,0 Mio. Euro
Die soziale Handlungsreserve ist vorgesehen u.a. für soziale Dienstleister, Einzelpersonen in der Pflege, Schutzausrüstung in der Eingliederungshilfe, niedrigschwellige Unterstützungsangebote sowie für Handlungsbedarfe über den 30.06.2020 hinaus.