Schwerin – Die im Dezember 2021 in Mecklenburg-Vorpommern gestartete Sirenenförderprogramm stößt bei den Kommunen des Landes auf großen Zuspruch. Bisher wurden etwa 400 Anträge mit einem Volumen von fast sechs Millionen Euro gestellt. Damit überschreitet Mecklenburg-Vorpommern die vorgesehenen Bundesmittel – 1,7 Millionen Euro – um mehr als das Dreifache.
„Dies werten wir als einen Beleg dafür, dass Sirenen als Warnmittel im kommunalen Raum nach wie vor ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Im Zuge der Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal im vergangenen Jahr mussten wir schmerzhaft erfahren, dass Rundfunkwarnungen und Warn-Apps wie ,NINA‘ nicht ausreichen, um eine effektive Warnung in allen Katastrophenszenarien sicherzustellen“, sagt Innenminister Christian Pegel.
Daher begrüße der Minister es sehr, dass der Bund seiner Verantwortung für den Bevölkerungsschutz durch dieses Förderprogramm nachkomme und ergänzt: „Die Antragsflut zeigt uns aber auch, dass in diesem Bereich noch mehr getan werden muss.“ Sofern aber nicht finanzielle Mittel aus anderen Bundesländern übrigbleiben, wird das bereit gestellte Geld wahrscheinlich nur reichen, um den Anträgen der Priorität 1 stattgeben zu können. Damit werden Sirenen in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sowie in Gemeinden mit hochwassergefährdeten Gebieten unterstützt.
Der Innenminister zeigt sich zuversichtlich: „Der Ausbau des Sirenennetzes in unserem Land wird spätestens am übernächsten bundesweiten Warntag im September 2023 nicht nur spürbar, sondern für die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern auch hörbar sein.“ Und er hoffe, „dass der Bund das Sirenenförderprogramm, das das Land verwaltet und umsetzt, fortsetzt und mit weiteren Bundesmitteln auch die erkennbar bestehenden weiteren Bedarfe umsetzen hilft“.
Der Ausbau des vorhandenen Sirenennetzes ist ein wichtiger Bestandteil im Warnmix zur effektiven Warnung der Bevölkerung. Für den Ausbau des Sirenennetzes in Mecklenburg-Vorpommern stellt der Bund bis 2022 rund 1,7 Mio. Euro zur Verfügung. Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln können entsprechend der vom Bund vorgegebenen technischen Spezifikationen sowohl neue Sirenen errichtet als auch vorhandene Sirenen durch eine neue Ansteuerung modernisiert werden. Adressaten dieser Förderung sollen neben den auf Kreisebene angesiedelten Katstrophenschutzbehörden auch kreisangehörige Gemeinden sein, soweit diese ihre Sirenen auch dem Katastrophenschutz zur Verfügung stellen.
Gegenstand der Förderung sind elektronisch ansteuerbare Sirenen, die in das Modulare Warnsystem MoWaS des Bundes eingebunden werden und so auch zentral ausgelöst werden können. Neben der Neuerrichtung von Dach- und Mastsirenen – mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro – kann auch der Anschluss von vorhandenen Sirenen an den BOS-Digitalfunk mit 1.000 Euro gefördert werden.