Schwerin – Ab sofort bis zum 18. Januar 2021 ist das Fahrverbot für LKW in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausgesetzt. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land – aber nicht für Großraum- und Schwertransporte. Diese müssen weiterhin eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten an Sonn- und Feiertagen beantragen.
„Damit sichern wir, wie schon im Frühjahr, die Verfügbarkeit von Waren und Gütern für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Insbesondere ermöglichen wir dem Einzelhandel, im Zweifelsfall schnell auf untypisch starke Nachfrage nach bestimmten Waren infolge der Corona-Pandemie reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.
Für denselben Zeitraum hat das Wirtschaftsministerium eine Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen verfügt. „Wie bereits im Frühjahr tragen wir der vermehrten Nachfrage nach Artikeln des täglichen Bedarfs wie Trockenlebensmitteln, Hygieneartikel, Desinfektionsmittel und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.
Christian Pegel weist daraufhin, dass die Landesregierung solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen kann: „Die Spediteure sollten sich informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“