Schwerin – Die Schutzstandards für Einrichtungen und Angebote der Pflege und Eingliederungshilfe werden infolge der steigenden Infektionszahlen erhöht. Darauf hat sich das Landeskabinett auf Vorschlag von Sozialministerin Stefanie Drese heute verständigt.
„Wir wollen die Menschen in unseren Sozialeinrichtungen bestmöglich schützen und gleichzeitig eine soziale Isolation verhindern. Darauf richten wir unsere Maßnahmen aus und entwickeln die Schutzkonzepte weiter“, sagte Ministerin Drese nach der Kabinettssitzung.
Der Beschluss der Landesregierung im Rahmen der „MV-Corona-Ampel“ basiert auf der Corona-Verordnung Pflege und Soziales sowie den Handlungsempfehlungen des Sachverständigengremiums „Pflege und Eingliederungshilfe“ (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Sozialministeriums, des LAGuS, der Kommunen, der Universitätsmedizin Greifswald, des Medizinischen Dienstes, der Träger der Einrichtungen und Angebote im Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe sowie des Integrationsförderrates).
Drese betonte, dass mit der Weiterentwicklung der MV-Corona-Ampel gleichzeitig weitgehende, flächendeckende Beschränkungen wie im Frühjahr 2020 möglichst vermieden werden. Jede Einrichtung habe ihr einrichtungsspezifisches Schutzkonzept an die aktuelle Situation anzupassen.
In Regionen mit geringer Infektionszahl (Phase grün und gelb der MV-Corona-Ampel) sollen die bestehenden Besuchsregelungen in den Einrichtungen aufrechterhalten werden, sofern es dort kein aktives Corona-Infektionsgeschehen gibt, so Drese.
Erhöht sich die Zahl auf über 35 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen sind zeitliche, räumliche und zahlenmäßige Besuchseinschränkungen je nach Einrichtung bzw. Angebot bei vollstationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen möglich.
„Das konkrete Vorgehen hängt maßgeblich vom örtlichen Ausbruchsgeschehen ab und erfolgt durch die Einrichtung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der Heimaufsicht“, verdeutlichte Drese. Zudem ist vorgesehen, dass es in diesem Fall zusätzliche Testungen für die Beschäftigten, Patienten und Bewohner gibt.
Springt die Ampel auf rot (über 50 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner) erfolgen weitere Besuchs- und Betretungseinschränkungen, die vor Ort entschieden werden. Drese: „Ein komplettes Besuchsverbot soll durch vermehrte Tests für Besucherinnen und Besucher sowie für Betretende, die für den Betrieb oder die Betreuung notwendig sind (z.B. Therapeuten und Frisöre) vermieden werden.“
„Mit den Maßnahmen wollen alle Akteure im Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe auch bei einem hohen regionalen Infektionsgeschehen eine soziale Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen und Angebote verhindern“, verdeutlichte Drese.