Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Glawe und die Chefin der Regionaldirektion Nord Margit Haupt-Koopmann haben gemeinsam auf Möglichkeiten der Unterstützung im Rahmen des „Sozialen Arbeitsmarktes“ in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht.
„Es gibt eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und zukünftige Arbeitnehmer. Mir ist wichtig, dass von der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auch Arbeitslose mit langem Leistungsbezug profitieren. Entscheidend ist, dass Angebote bestmöglich genutzt werden. Jetzt gilt es für jeden Einzelnen, die Gelegenheiten zu ergreifen, sich Unterstützung zu holen und so langfristig in eine existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit zu kommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Rahmen der Landespressekonferenz (LPK) am Dienstag.
„Derzeit werden aufgrund der guten Konjunkturlage Arbeitslose eingestellt, die lange Zeit keine realistische Chance auf einen Arbeitsplatz hatten. Das freut mich. Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ist eine der wesentlichen Aufgaben unserer Arbeitsmarktpolitik. Daran arbeiten wir weiter“, machte Glawe deutlich. Im Oktober waren in Mecklenburg-Vorpommern 53.500 Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote lag bei 6,5 Prozent. Das sind die niedrigsten Werte in einem Oktober seit der Wiedervereinigung. Rund 18.900 Menschen sind langzeitarbeitslos. Das sind 13.000 (40,8 Prozent) weniger als vor fünf Jahren.
Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, unterstrich: „Auch ich bin erfreut, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist. So ist ihre Zahl seit Oktober 2014 in allen folgenden Monaten – jeweils im Vergleich zum Vorjahresmonat – gesunken. Doch, und das dürfen wir nicht vergessen, noch immer ist mehr als ein Drittel aller Arbeitslosen (Oktober 2019: 35,3 Prozent) länger als ein Jahr arbeitslos. Deshalb bleibt die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eine der großen Herausforderungen am Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern. Hierbei setzen die Arbeitsagenturen und Jobcenter auf einen Dreisprung: 1. Prävention, 2. Integration und 3. Soziale Teilhabe.“
Das seit Jahresbeginn geltende Gesetz verfolgt das Ziel, Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern. Im Oktober 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern über die neu eingeführten Instrumente des Teilhabechancengesetzes (Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) rund 1.100 Personen insgesamt gefördert. „Die Förderkonditionen sind attraktiv. Hier steckt aber auch viel Engagement der Betriebe drin, wenn sie Frauen und Männern, die lange nicht im Erwerbsleben standen, wieder eine Chance in ihrem Betrieb geben. Sicherlich ist eine gute Unterstützung auch das für beide Förderungen vorgesehene Coaching. Damit können besonders Probleme in der Anfangszeit gut und erfolgreich angegangen werden“, so Glawe. „Ich freue mich für jeden Einzelnen, der wieder einen Arbeitsplatz bekommt und damit wieder mitten im Erwerbsleben steht. Das ist wirkliche, praktizierte Teilhabe.“
Haupt-Koopmann hob hervor: „Natürlich wissen wir, dass die Problemlagen von Langzeitarbeitslosen nicht immer gleich sind und daher unterschiedliche Angebote benötigt werden. Deshalb ist das ‚Teilhabechancengesetz‘ ein wichtiger Baustein, um diesen Menschen – die häufig mehrere sogenannte Vermittlungshemmnisse aufweisen – durch geförderte Beschäftigung einen Weg in die Arbeitswelt zu eröffnen. Bisher sind das Gesundheits- und Sozialwesen, die unternehmensnahen Dienstleistungen sowie das Bau- und Gastgewerbe die wichtigsten Branchen, in denen Arbeitsplätze über das Teilhabechancengesetz besetzt werden konnten.“
Einen wesentlichen Beitrag leistet das Land mit den Integrationsprojekten. Damit wird die berufliche Integration von arbeitsuchenden Einheimischen und Zugewanderten in verschiedenen Integrationsprojekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Ziel der Förderung von Integrationsprojekten ist es, Langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten mit besonderen Vermittlungshemmnissen den Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. „Mit den Integrationsprojekten werden wir auch in Zukunft die Maßnahmen des Bundes flankieren. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration durch Erwerbsarbeit. Die oft kleinteilige Projektarbeit vor Ort braucht viel Ausdauer“, betonte Glawe.
Es stehen in der aktuellen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt 23,41 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 2015 wurden hierfür insgesamt 21 Millionen Euro für etwa 12.300 Teilnehmende aufgewendet, mehr als 3.000 Personen konnten in Arbeit oder Ausbildung gebracht werden. Beispiele hierfür sind Integrationsprojekte, die sich explizit an Alleinerziehende richten und bei der Integrationsarbeit auch die speziellen Probleme berücksichtigen, die mit der Betreuung von Kindern einhergehen.
In anderen Integrationsprojekten werden einheimische und zugewanderte arbeitslose Teilnehmer gemeinsam an den Arbeitsmarkt herangeführt und in diesen integriert. Weitere Integrationsprojekte richten sich speziell an ältere Langzeitarbeitslose über 50 Jahre („Initiative 50+“) oder explizit und ausschließlich an Männer („Männercoaching“) und vermitteln diese erfolgreich wieder in den ersten Arbeitsmarkt.
Bei den Strukturentwicklungsmaßnahmen liegt der Fokus insbesondere darauf, Unternehmen bei der Sicherung ihres Fachkräftebedarfes oder Regionen bei der Verbesserung ihrer Attraktivität für Zuziehende und Beschäftigte zu unterstützen. „Ziel ist, die Anpassungsfähigkeit der Region zu stärken und neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen bzw. vorhandene zu sichern. Damit wird dem demografischen Wandel im Land entgegengewirkt, um die Abwanderung von Fachkräften und deren Familien zu verhindern“, machte Glawe deutlich.
Den Regionalbeiräten stehen in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 zur Unterstützung solcher Projekte 11 Millionen Euro zur Verfügung. In dieser Förderperiode konnten somit etwa 70 Projekte zur Fachkräftesicherung gefördert werden.
Beispiele für Strukturentwicklungsmaßnahmen sind die Welcome Center in Neubrandenburg, Rostock, Stralsund, Greifswald, Wismar und Grevesmühlen. Für Fachkräfte aus dem In- und Ausland sollen die Welcome Center in Mecklenburg-Vorpommern die zentrale Anlaufstelle in der jeweiligen Region sein mit einem umfangreichen Beratungsservice zu den Themen „Arbeit, Job und Bildung“, „Familie“, „Leben und Wohnen“ sowie „Freizeit“. Für Unternehmen sind die Welcome Center wichtige Ansprechpartner bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften.
Mit dem Programm „Bürgerarbeit Mecklenburg-Vorpommern“ wird Langzeitarbeitslosen, die sonst kaum Chancen auf den regionalen Arbeitsmärkten haben, die Möglichkeit für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gegeben. Die Regionalaufteilung von Bürgerarbeitsplätzen erfolgte nach der Verteilung Langzeitarbeitsloser im Land und berücksichtigt daher die östlichen Landesteile besonders. Im Oktober nahmen 169 Personen am zweiten Programm – der Förderung von Langzeitarbeitslosen – teil. Die Arbeitgeber kommen vor allem aus der freien Wirtschaft, aber es sind auch kommunale Arbeitgeber darunter. Zu den gewerblichen Arbeitgebern zählen beispielsweise das Baugewerbe, der Handel oder die Bereiche Heime und Sozialwesen und das verarbeitende Gewerbe. Auch Vereine nutzen diese Förderung. „Ziel ist vor allem eine bessere Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt“, so Glawe.
Arbeitsminister Glawe machte abschließend deutlich: „Es gilt, kein Schulabbrecher, kein Jugendlicher, kein Arbeitsloser, schlicht niemand darf verloren gehen. In Zukunft werden alle in Mecklenburg-Vorpommern gebraucht. Wir können dem zukünftigen Fachkräftebedarf nur gerecht werden, wenn es uns allen gelingt, alle Potentiale zu nutzen. Wir wollen langzeitarbeitslosen Männern und Frauen über speziell zugeschnittene Programme den Übergang in Erwerbsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Sie können durch eine intensive individuelle Förderung Unterstützung erhalten, die es auch den Betrieben leichter macht, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben. Gerade hier gilt es, Arbeitslose entsprechend vorzubereiten und fit für den Arbeitsmarkt zu machen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe.
Auch Haupt-Koopmann betonte: „Bei der Hebung dieses Potential sind wir natürlich auf die Bereitschaft der Arbeitgeber angewiesen, speziell diese Menschen über ein persönliches Vorstellungsgespräch kennen zu lernen. Denn eine Entscheidung allein nach Aktenlage wird ihnen und ihren differenzierten Pro-blemlagen nicht gerecht. Erfreulich, wenn auch noch weiter ausbaufähig, finde ich, dass aktuell 44 Prozent der Betriebe grundsätzlich bereit sind, langzeitarbeitslose Bewerber im Einstellungsprozess zu berücksichtigen (IAB-Kurzbericht- 12/ 2018).“
Das seit Jahresbeginn geltende Gesetz verfolgt das Ziel, Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern. Zwei Zielgruppen stehen dabei im Fokus, bei deren Einstellung Arbeitgeber Förderungen erhalten können.
Es handelt es sich um Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Arbeitgeber erhalten in den ersten beiden Jahren einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns bzw. des tariflichen Entgelts bei tarifgebundenen Arbeitgebern; danach sinkt der Betrag um zehn Prozentpunkte jährlich. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Der Schwerpunkt ist dabei, dass die Arbeitnehmer aus der geförderten in eine ungeförderte Beschäftigung kommen. Deshalb gibt es in diesem Programm eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika, um den Menschen bestmögliche Chancen zur Wiedereingliederung zu bieten.
Um mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, gibt es ein weiteres Programm. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Arbeitgeber erhalten pauschal im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Entscheidend ist, Frauen und Männer in eine existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen.