Greifswald – Landesbauminister Christian Pegel übergibt am 26. Juni 2019, zwei Zuwendungsbescheide für sozialen Wohnungsbau in Greifswald an die Wohnungsbaugenossenschaft Greifswald. Dabei handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von insgesamt etwa 2,4 Millionen Euro für den Neubau zweier Wohngebäude mit je 24 geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung sowie vier frei finanzierten Wohnungen an der Karl-Krull Straße.
Von den 48 geförderten Wohnungen mit Wohnflächen von ca. 45 bis 72 Quadratmetern sind 12 Wohnungen barrierefrei und 36 barrierearm. Zweckmäßig zugeschnittene Grundrisse und die Erschließung aller Wohnungen über Personenaufzüge werden einen hohen Wohnkomfort bieten.
Die beiden geplanten Neubauten sind die ersten Projekte, die nach der im Februar aktualisierten Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gefördert werden. Die Wohnungsbaugenossenschaft nutzt für ihren Neubau neben auch den neuen zweiten Förderweg, der auch die Förderung von Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen ermöglicht.
Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.
Für die nach der Richtlinie Wohnungsbau Sozial geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einen Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen. Die zulässige monatliche Nettokaltmiete liegt in Greifswald anfangs im ersten Förderweg bei 6,60 und im zweiten Förderweg bei 7,40 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Für den sozialen Mietwohnungsneubau setzt das Land 2019 rund 21 Millionen Euro der vom Bund bereitstehenden Entflechtungsmittel ein. Bislang werden Neubauvorhaben mit 415 Mietwohnungen in Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren und Neubrandenburg mit Fördermitteln in Höhe von 18,7 Millionen Euro unterstützt.