Schwerin – „2020 investiert das Land noch einmal mehr Geld in die Förderung von Wohnungsneubau und -modernisierung als 2019“, fasst Christian Pegel zusammen, was die Verhandlungen von Bund und Ländern über die künftige Ausstattung der sozialen Wohnraumförderung mit Bundesmitteln für Mecklenburg-Vorpommern gebracht haben.
Der Landesbauminister führt weiter aus: „Wir stellen als Land die erforderliche Kofinanzierung und können uns damit die angebotenen Bundesmittel in voller Höhe sichern. Und wir senken den Zinssatz für die Darlehen zur Wohnraummodernisierung und Instandsetzung. Damit machen wir diese Mittel vor allem für kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften im Land attraktiver mit dem Ziel, möglichst viele Modernisierungen hin zu mehr Barrierefreiheit und zeitgemäßer Ausstattung bei trotzdem weiterhin bezahlbaren Mietpreisen zu erreichen.“
Für die Schaffung und Verbesserung von bezahlbarem Wohnraum stehen in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 54 Millionen Euro zur Verfügung. „Davon werden 34 Millionen Euro für den Neubau von 525 Mietwohnungen im Rahmen unseres Programms ‚Wohnungsbau Sozial‘ eingesetzt. Die übrigen 20 Millionen fließen in die Modernisierung bestehender Wohnungen“, so Christian Pegel.
Das Neubauprogramm wird mit 20 Millionen Euro Bundesmitteln gemäß der neuen Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund finanziert. Dazu kommen sechs Millionen Euro Kofinanzierungsmittel des Landes sowie weitere 8,6 Millionen Euro, die das Land ebenfalls für den Neubau von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bereits in den Haushalt 2020 eingestellt hat. „Ich freue mich sehr, dass wir mit diesen etwas mehr als 34 Millionen Euro eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2019 mit damals 26,4 Millionen Euro erreichen können“, so Pegel. Er hoffe jetzt auf zahlreiche Anträge aus den förderfähigen Städten.
Um bestehende Wohnungen zu modernisieren, stehen mehr als 20 Millionen Euro Landesmittel bereit: Gut 10,3 Millionen Euro werden als Zuschüsse für den Einbau von Aufzügen und das Herstellen barrierearmen Wohnraums eingesetzt, weitere 10 Millionen Euro als Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum.
„Wir haben die Zinsen für diese Darlehen von 1,25 auf 0,7 Prozent gesenkt. Mit diesen Darlehen fördern wir Modernisierungsvorhaben, aber zum Beispiel auch den nachträglichen Anbau oder Ersatz von Balkonen oder einen Dachaufbau bei Teilrückbau eines Gebäudes“, so Pegel.
Darlehen und Zuschüsse können sowohl für Miet- und Genossenschaftswohnungen als auch für selbst genutztes Wohneigentum beantragt werden.