Schwerin – Bis Ende Februar konnten Kommunen im Land Förderungen für die Erneuerung ihrer Spielplätze beantragen. Nun sind auch die letzten Anträge bearbeitet und die Förderbescheide gehen in den nächsten Tagen auf den Weg zu den Antragstellenden. Die Staatssekretärin für die Entwicklung des ländlichen Raumes, Elisabeth Aßmann, freut sich über die Resonanz des Angebots:
„In allen Teilen des Landes werden in den nächsten Monaten neue Spielplätze für Kinder errichtet oder die alten Geräte werden saniert. Die Nachfrage nach unseren Fördergeldern war hier bis zuletzt hoch. Die Bescheide sind nun auf dem Weg zu den Antragstellenden und dann kann es auch dort losgehen. Das freut mich besonders für die Kinder, denn Kinder brauchen Raum zur Entfaltung, gerade an der frischen Luft“, so Aßmann.
„Um den Verwaltungsaufwand für die Gemeinden niedrig zu halten, hatten wir den Antrag für die Spielplatzförderung mit Absicht sehr schlicht gestaltet. Die Kommunen sollten so möglichst unbürokratisch und schnell ihre Spielplätze auf Vordermann bringen. Dies war vor allem möglich, da es sich um reine Landesmitteln handelt. Der Plan ist auch aufgegangen: Insgesamt 2,3 Millionen Euro hatten wir aus dem Bürgerfonds des Landes dafür zur Verfügung gestellt und 2.294.172 Euro davon konnten wir letztendlich an die Gemeinden ausreichen. Insgesamt 211 Spielplätze konnten auf diese Weise gefördert werden. Was mich besonders freut ist, dass wir das Förderprogramm aus den Mitteln des Bürgerfonds mit jährlich 1,15 Mio. € in den kommenden Jahren verstetigen können“, so Aßmann weiter.
Bei den beantragten Vorhaben musste es sich um bedarfsgerechte und angemessene Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Sanierung sowie zum Neubau von öffentlichen Kinderspielplätzen handeln. Gefördert wurden die Anschaffung und Errichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfallsammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen für die Erstabnahme von Kinderspielplätzen und Spielplatzgeräten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hatte die Sanierung Vorrang vor einem Neubau. Zugrunde gelegt wurden die Leistungsfähigkeit der antragstellenden Gemeinde und die Anzahl der in der Gemeinde lebenden Kinder. Die Höhe der Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie 2023 betrug bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15.000 Euro je Antrag.