Wismar – Die Hansestadt Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg) erhält vom Landesbauministerium für Brandschutzmaßnahmen, die Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtung und die Errichtung eines zweiten Fluchtwegs in der St. Georgenkirche einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von rund 230.000 Euro. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen betragen ca. 270.000 Euro. Seit 1991 wird die St. Georgenkirche durch die Städtebauförderung unterstützt.
Die Arbeiten sollen noch in diesem Jahr beginnen und 2021 abgeschlossen werden.
Die St. Georgenkirche befindet sich im Sanierungsgebiet „Altstadt“. Sie ist ein bedeutsames Bauwerk der Backsteinbaukunst und steht unter Denkmalschutz. Der Wiederaufbau der St. Georgenkirche war ein wichtiger Meilenstein der Stadtsanierung Wismars. Die Kirche ist beliebter Anlaufpunkt im Rahmen der Route der Backsteingotik.