Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts vorgelegt. Diese soll am Tag der Kommunalwahlen im Jahr 2024 in Kraft treten und im Januar 2024 in den Landtag eingebracht werden, aktuell befindet sich der Entwurf in der sogenannten Verbandsanhörung.
„In den vergangenen Jahren ist deutlich geworden, dass die letztmalig vor mehr als zehn Jahren novellierte Kommunalverfassung besonders in der Mitwirkung und Teilhabe weiter verbessert werden kann“, erklärte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin. Damit wird Ziffer 466 des Koalitionsvertrages umgesetzt.
„Eine Neuerung freut mich besonders: Wir ermöglichen den kommunalen Vertretungen, künftig auch unabhängig von besonderen Ausnahmesituationen, wie es die Coronavirus-Pandemie war, Sitzungen unter Anwendungen von Videokonferenztechnik durchzuführen. Damit erleichtern wir vor allem den vielen ehrenamtlich tätigen politischen Vertreterinnen und Vertretern ihre Arbeit.
Wir stärken die kommunale Ebene damit für die Zukunft. Künftig lassen sich so Beruf, Familie und das Ehrenamt besser vereinbaren – das macht das Engagement attraktiver und schafft besonders für das Ehrenamt im ländlichen Raum Erleichterungen. Zudem wird die Rechtssicherheit für Videoübertragungen von Sitzungen, sogenannte Live- und On-Demand-Streaming, sowie für elektronische Abstimmungssysteme verbessert“, sagte Minister Christian Pegel und:
„Ein weiterer wichtiger Schritt stellt die Aufhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit zur hauptamtlichen Bürgermeisterin, zum hauptamtlichen Bürgermeister, zur Landrätin und zum Landrat dar. Damit gehen wir für MV einen neuen Weg.“
Auf Wahlen für die Besetzung von Ausschüssen und anderen Gremien nach jeder geänderten Zusammensetzung der Vertretung, beispielsweise durch Rücktritte oder Nachrücken neuer Mandatsträger aus anderen Gründen, werde zu Gunsten eines Zuteilungs- und Benennungsverfahrens hingegen künftig verzichtet. Des
Weiteren werden die Mitwirkungsrechte von Beiräten am Willensbildungsprozess detaillierter geregelt und künftig in das Ermessen der Kommunen gestellt. So können die kommunalen Hauptsatzungen künftig für Beiräte vorsehen, dass deren Vorsitzende in der Gemeindevertretung bzw. dem Kreistag und den Ausschüssen Rederecht erhält und die Beiräte ein Antragsrecht für diese bekommen können.
Außerdem wird die öffentliche Wahl der Mitglieder der Ortsteilvertretung zugelassen. Bislang leitete sich die Zusammensetzung der Ortsteilvertretungen aus dem Kommunalwahlergebnis für das gesamte Gemeindegebiet ab – künftig kann alternativ die Ortsteilvertretung parallel zur Kommunalwahl auch direkt gewählt werden, wenn dies vor Ort so entschieden und festgelegt wird.
„Im Koalitionsvertrag hat sich die MV-Koalition die Stärkung der Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vorgenommen, was durch verschiedene verbesserte Rechte der Gleichstellungsbeauftragten Eingang ins Gesetz gefunden hat, beispielsweise durch eine Stärkung der internen Mitwirkungsrechte bis hin zu Widerspruchsrechten, um eine nochmalige oder erstmalige Befassung der kommunalen Gremien mit gleichstellungsrelevanten Fragen zu erreichen“, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen.