Weitere Verbesserungen für Familien mit geringem Einkommen zum 1. August
Schwerin – Im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes ergeben sich zum 1. August weitere Verbesserungen für Kinder und Jugendliche, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten: Das Schulstarterpaket wird von 100 auf 150 Euro angehoben. Es besteht künftig der Anspruch auf Lernförderung unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Zudem fallen die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in der Kita oder Schule sowie bei der Schülerbeförderung weg.
„Das Starke-Familien-Gesetz schafft faire Chancen für Familien mit geringem Einkommen und hilft dabei, Kinderarmut zu bekämpfen. Insbesondere Alleinerziehende, die besonders von Armut bedroht sind, werden durch die Neuerungen entlastet“, erklärte Staatssekretär Nikolaus Voss und bezog sich auf die Daten des Statistischen Bundesamtes. Demzufolge sei das Armutsrisiko gerade für Angehörige von Alleinerziehenden-Haushalten in Mecklenburg-Vorpommern hoch.
Voss: „Das Land schafft die Grundlage für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder. Denn die geplante Abschaffung der Beiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege hilft vor allem Ein-Eltern-Familien, Familien mit geringen Einkommen und kinderreichen Familien, also Familien, die über ein höheres Armutsrisiko verfügen.“
In Mecklenburg-Vorpommern müssen Familien bisher mit bis zu 22 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens prozentual bundesweit den höchsten Anteil für die Beiträge zur Kindertagesförderung aufbringen.
Neben der Beitragsfreiheit erfahren Familien im kommenden Jahr weitere Entlastungen durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags. „Ab dem 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen. Das Starke-Familie-Gesetz sorgt dafür, dass sich auch bei kleinen Einkommen eine Erwerbstätigkeit lohnt“, resümierte Voss.
Das Starke-Familien-Gesetz wird schrittweise umgesetzt. Erste Verbesserungen entstanden bereits zum 1. Juli. So stieg der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Monat und Kind.