Warnemünde – Anlässlich mehrerer Medienberichte zum Thema der Strandbewirtschaftung in Warnemünde hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus zu einem Pressegespräch eingeladen. An der virtuellen Veranstaltung nahmen neben Medienvertretern auch die Leiterin des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) Ines Liefke, der Direktor der Tourismuszentrale Rostock, Herr Fromm und mehrere Gewerbetreibende aus Warnemünde teil.
Im Anschluss an die Konferenz erklärt Minister Backhaus: „Man hat dem StALU vorgeworfen, die Wirtschaft am Strand von Warnemünde zu behindern. Das ist absurd. Tatsächlich hat das StALU den Weiterbau einer gastronomischen Einrichtung untersagt, weil es für diesen Bau keine Genehmigung gibt. Zuständig für die Baugenehmigung wäre das Bauamt der Hansestadt Rostock. Doch der Grüne Umweltsenator kann den Bau nicht genehmigen, weil es keinen B-Plan für den Strand von Warnemünde gibt, nach dem eine derart große Gaststätte mit einer Grundfläche von über 300 m² und bis zu 150 Sitzplätzen, die auch für Veranstaltungen angemietet werden kann, ggf. zulässig wäre.
Einem ungenehmigten Bau kann das StALU aber kein grünes Licht geben. So einfach ist das. Einen illegalen zustand tolerieren kann des Amt natürlich nicht. Hat es auch in der Vergangenheit nicht. Seit 2018 gab es regelmäßige Kontakte zwischen dem StALU, dem Betreiber der Gaststätte, der Baubehörde und der Tourismuszentrale mit der Forderung den illegalen Zustand zu beenden. Getan wurde nichts. Nun, da das Kind in den Brunnen gefalle ist, die Schuld auf das StALU zu schieben ist abenteuerlich“, so der Minister.
Die Leiterin des StALU MM erklärt, was Bauten auf dem Strand so problematisch macht.
„Der Strand gehört aufgrund seiner natürlichen Lage zu den überflutungsgefährdeten Gebieten. Insbesondere in der Sturmflutsaison (16.10. – 31.03.) muss mit Überflutungen gerechnet werden, Nutzungen des Strandes sind in dieser Zeit daher nur in Ausnahmefällen und nur zeitlich eng befristet (wenige Tage) mit entsprechenden Vorkehrungen möglich. Aber auch in den übrigen Monaten, in denen bauliche Anlagen durchaus denkbar sind, ist Hochwasser nicht ungewöhnlich. Daher ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine bauliche Anlage mit den Belangen des Küstenschutzes vereinbar ist. Insbesondere darf sie im Hochwasserfall nicht zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Küstenschutzdünen führen.
Wenn bei einer Sturmflutwarnung der vorhergesagte Wasserstand zzgl. eines Sicherheitsmaßes von 20 cm die Gebäude- oder Podestunterkante erreicht oder überschreitet muss der Rückbau der Anlage binnen 12 Stunden möglich sein. Bei Bauten mit Pfahltiefgründung muss die Gründungskonstruktion der erwarteten Seegangsbelastung bei Hochwasser standhalten. Das ist bei dem hier in Rede stehenden Gebäude auf den ersten Blick nicht gegeben. Hinzu kommt, dass nicht geklärt ist, was mit dem Brauchwasser aus der Gastronomie passiert. Was ist mit der Standsicherheit auf der Pfahlkonstruktion und unabhängig davon mit der Statik der Anlage an sich? Was passiert im Brandfall? Alles nicht in einem notwendigen Baugenehmigungsverfahren geprüft. Bei allem Respekt – es kann doch niemand verlangen, dass wir das bei einer Gaststätte, in der sich Menschen aufhalten, so laufen lassen“, stellt Ines Liefke fest.
Minister Backhaus unterbreitet den Gewerbetreibenden am Strand von Warnemünde einen Vorschlag, um die kommende Saison dennoch zu retten: „Es ist doch klar: Wir können nicht so lange warten, bis sich die Stadt auf einen B-Plan einigt. Zur Sicherung der notwendigen Strandversorgung liegt die Lösung nahe, dass Einzelne wieder etwas bescheidener werden. An anderen Stränden und auch in Warnemünde gibt es gastronomische Angebote mit Zelten und Kiosken. Die sind schnell auf- und wieder abgebaut und es gibt dabei offensichtlich keine Probleme. Und wenn die Stadt vielleicht einen B-Plan beschließt, wird auch geklärt sein, ob Bauten wie die Strandoase dann zulässig sind. Aber Wild West in Warnemünde und alle sehen weg – geht mit uns eben nicht“, so Backhaus abschließend.