Meyer: „Eine Frage der Gerechtigkeit“
Schwerin – Ab dem 01. Januar 2025 werden die Mehrkosten, die in Stromnetzen mit besonders viel Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstehen, bundesweit gerechter verteilt. Das hatte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern lange gefordert – mit Erfolg. Am 30. August 2024 hat die Bundesnetzagentur eine entsprechende Festlegung veröffentlicht.
In Mecklenburg-Vorpommern, das besonders viel aus Wind- und Solarenergie produzierten Strom liefert, sorgt die veränderte Kostenverteilung schon im kommenden Jahr für deutlich niedrigere Strom-Netzentgelte. So informiert heute etwa die WEMAG Netz GmbH, dass die Strom-Netzentgelte ihrer Haushaltskunden 2025 voraussichtlich um fast 40 Prozent unter denen des laufenden Jahres liegen werden.
Auch kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von der Netzentgeltsenkung. Insgesamt rechnet das Wirtschaftsministerium mit einer Entlastung der Stromverbraucher in Mecklenburg-Vorpommern von ca. 170 Millionen Euro pro Jahr. Ein Standardhaushalt könnte um bis zu 210 Euro jährlich entlastet werden.
„Jetzt zeigt sich, wie wichtig es war, mit viel Kraft für die gerechtere Verteilung der Netzkosten und Netzentgelte zu werben – das war eine Frage der Gerechtigkeit. Davon, dass wir hier in MV so viel in den Ausbau der erneuerbaren Energien investieren, profitiert ganz Deutschland. Trotzdem gehören unsere Strom-Netzentgelte zu den höchsten.
Damit ist mit dem Jahreswechsel Schluss und das wird sich auch auf den Rechnungen der Stromkunden hier im Land bemerkbar machen.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, zur heutigen Bekanntgabe der voraussichtlichen Netzentgelte durch die WEMAG Netz GmbH gesagt.
„Wir gehen davon aus, dass auch die anderen Stromversorger dem guten Vorbild der WEMAG folgen und ihre sinkenden Netzkosten an die Kunden durchreichen. Die Netzentgelte sind nur ein Faktor des finalen Strompreises, aber jede Entlastung ist mehr als willkommen.“
Es ist davon auszugehen, dass auch die städtischen Stromnetzbetreiber direkt oder indirekt von der Festlegung der BNetzA und den sinkenden Netzentgelten der WEMAG Netz GmbH und E.DIS Netz GmbH profitieren und die Entlastungen ebenfalls an die Letztverbraucher weitergeben können.
Im Dezember 2023 hatte die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier und im Mai 2024 den Entwurf zur Festlegung konsultiert. Das Modell zur Festlegung wurde auf Basis der Konsultationsergebnisse weiterentwickelt. Beispielsweise wurden Anforderungen an Daten präzisiert und Besonderheiten beim Netzbetrieb mit aufgenommen. Die Festlegung ist veröffentlicht unter: https://www.bundesnetzagentur.de/1025794
Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sind ab Mitte Oktober möglich. Die Bundesnetzagentur wird diese Zahlen veröffentlichen. Die Entlastungsbeträge werden über einen Aufschlag für besondere Netznutzung auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern refinanziert, der durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am 25. Oktober veröffentlicht wird.