Studienstarthilfe erleichtert den Studienanfang

Oldenburg: Der Start in diesen neuen Lebensabschnitt ist mit zusätzlichen Kosten verbunden

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben in diesem Jahr 112 Studierende erstmals eine Studienstarthilfe erhalten. Die neue finanzielle Unterstützung war durch die BAföG-Reform in diesem Jahr möglich. Die Studienstarthilfe unterstützt junge Menschen, die vor ihrem Studium Sozialleistungen bezogen haben, beim Start an einer Hochschule mit 1.000 Euro. Sie wird als einmaliger Zuschuss aus Bundesmitteln gewährt, weder auf einkommensabhängige Sozialleistungen wie das Bürgergeld noch auf das BAföG angerechnet und muss auch nicht zurückgezahlt werden.

„Der Studienbeginn ist der Start in einen neuen Lebensabschnitt und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Viele Studierende schaffen sich einen neuen Laptop an, kaufen Bücher für das Studium und müssen ihr WG-Zimmer ausstatten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Studienstarthilfe ist ein Mittel zur Chancengerechtigkeit. Ich begrüße diese zusätzliche finanzielle Unterstützung und empfehle allen angehenden Studierenden, die die Voraussetzungen erfüllen, die Studienstarthilfe gleich zu Beginn ihres Studiums zu beantragen“, so Oldenburg.

Der Antrag auf Studienstarthilfe kann ab Studienbeginn bis zum Ende des Monats, der auf den Studienbeginn folgt, ausschließlich über das Onlineportal „BAföG Digital“ gestellt werden. Dort finden Studierende auch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, das ihnen bei Fragen weiterhilft. Die Ämter für Ausbildungsförderung erhalten die Bundesmittel über das Bildungsministerium, das in Mecklenburg-Vorpommern für BAföG-Angelegenheiten zuständig ist.

In diesem Jahr beziehen 6.526 Studierende an den Hochschulen BAföG, 2.167 Schülerinnen und Schüler haben ebenfalls BAföG erhalten. 943 Personen empfangen Aufstiegs-BAföG für eine berufliche Fortbildung.

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