Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucher-schutz Jacqueline Bernhardt: „Das Beratungs- und Hilfenetz berichtet von insgesamt über 8.000 Fällen im vergangenen Jahr, eine nicht hinnehmbare Bilanz“
Schwerin – Das Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2021 insgesamt 4.553 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene registriert. Hinzu kamen 3.760 Fälle, in denen Kinder und Jugendliche mit häuslicher, sexualisierter Gewalt, Menschenhandel oder Zwangsprostitution konfrontiert waren. Gleichstellungsministerin Bernhardt: „Diese insgesamt mehr als 8.000 bekannt gewordenen Fälle sind nicht hinnehmbar und ein trauriges Zeichen dafür, dass die Gewalt zum Beispiel in Familien, Beziehungen oder auch im gesellschaftlichen Raum ein gravierendes Problem ist. Das sind statistisch täglich 22 Hilferufe wegen Gewalt.“
4.553 gemeldete Fälle von Gewalt gegen Erwachsene ist ein Anstieg von vier Prozent, 2020 erhielten 4.369 Menschen Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz im Land. Betroffen waren im vergangenen Jahr 4.095 Frauen, 525 Männer und 36 Personen diversen Geschlechts bzw. haben diese darauf verzichtet, eine Angabe zum Geschlecht zu machen. Die Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen über physische und sexuelle Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen. Auch bei Kindern und Jugendlichen stieg die Zahl der gemeldeten Fälle von 3.677 im Jahr 2020 auf 3.760 im vergangenen Jahr.
Ministerin Bernhardt bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Beratungs- und Hilfenetzes für ihre Arbeit: „Sie haben gezeigt, dass sie auch in komplizierten Zeiten wie der Corona-Pandemiephase ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote aufrechterhalten haben. Auch für die Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu helfen und sie zu unterstützen.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es daher viele Einrichtungen mit fachkundigen Beratungs-, Hilfe- und Schutzangeboten. Sexuelle oder körperliche Gewalt zu erfahren, ist grausam. Betroffene, aber auch Zeuginnen und Zeugen sollte nicht zögern, professionelle und engagierte Hilfe zu aktivieren. Durch Aktionen und Beratungsveranstaltungen in der Öffentlichkeit wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es im Land Hilfsangebote gibt. So können wir Betroffene motivieren, den oft für sie schweren Schritt zu gehen, Hilfe in Anspruch zu nehmen“, sagt Ministerin Bernhardt.
Wenke Brüdgam, Beauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung: „Im letzten Jahr feierte die Istanbul-Konvention zehnjähriges Bestehen und ist weiterhin ein Versprechen, eine Pflicht und ein Abkommen Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, ihnen Beratung und Hilfe zukommen zu lassen. Obwohl wir große Fortschritte gemacht haben, klaffen weiter große Lücken zwischen Anspruch und Umsetzung von Gewaltschutz und Prävention.
Die Konvention ist ein internationales Abkommen und in der gegenwärtigen Situation in der Ukraine, die zu den Unterzeichnerinnen gehört, bleibt es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft gemeinsam, insbesondere betroffene Frauen vor Gewalt zu schützen. Die Istanbul-Konvention ist besonders, denn sie formuliert klare Erwartungen, gibt Schritte vor um diese zu erfüllen und zeigt Wege auf, diese Schritte zu überwachen, es ist jedoch unser aller Aufgabe diese Wege gemeinsam zu gehen.“
Das Beratungs- und Hilfenetz M-V besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, zehn Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen und der Landeskoordinierungsstelle CORA.