Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den „Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein
Schwerin – „Der Flügel“ ist eine Teilorganisation der AfD, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zunächst als Verdachtsfall im Bereich rechtsextremistischer Bestrebungen eingestuft hatte. Heute erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass es nunmehr den „Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung einstuft.
„Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern schließt sich der Bewertung des BfV an und wird sich im Rahmen der landesspezifischen gesetzlichen Vorschriften im Verfassungsschutzverbund an der Beobachtung des „Flügel“ beteiligen“, sagte Minister Lorenz Caffier. „Weitere Maßnahmen, wie etwa dienstrechtliche Konsequenzen bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, die dem „Flügel“ angehören, werden wir konsequent betreiben. Wer sich im „Flügel“ engagiert, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Wir werden auch alles daran setzen, denjenigen, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, diese zu entziehen. Auch hier gilt: Keine Waffen in die Hand von Extremisten. Die Positionen des „Flügels“ sind mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Wir sehen nicht tatenlos denjenigen zu, die als geistige Brandstifter unterwegs sind.“
Innenminister Lorenz Caffier unterrichtet heute noch die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages.