Schwerin – Das Landeskabinett hat in einer Sondersitzung am (heutigen) Sonnabend beschlossen, den Besuch von Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege ab Montag, den 16. März zu untersagen.
„Mit der Schließung von Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern werden wir weitreichend in den Alltag eingreifen. Dessen sind wir uns bewusst. Wir alle haben aber gemeinsam die große Aufgabe, uns vor den Auswirkungen des Coronavirus so gut wie möglich zu schützen. Es geht dabei nicht nur um uns selbst, sondern vor allem auch um den Schutz älterer und vorerkrankter Menschen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.
Eine Allgemeinverfügung sieht die Sicherstellung einer Notfallversorgung vor Ort in begründeten Ausnahmefällen vor. „Eine Notfallbetreuung soll im Einzelfall angeboten werden für Kinder von Eltern, die im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge unverzichtbare Tätigkeiten ausüben“, so Drese.
Der Montag, 16. März wird ein Übergangstag sein, um die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegstellen sind zu dem Zweck geöffnet, gemeinsam festzustellen, welche Kinder trotz der Schließung weiter betreut werden müssen, weil sonst die Berufstätigkeit der Eltern in einem systemrelevanten Bereich gefährdet ist. Es ist sodann festzustellen, in welchem Umfang in der jeweiligen Schule eine Betreuung notwendig bleibt. Es wird am gleichen Tag entschieden, welche Beschäftigten dazu herangezogen werden und welche Beschäftigten stattdessen von zu Haus arbeiten.
„Alle Eltern, die noch keine Ersatzbetreuung gefunden haben, finden sich deshalb dazu in ihrer Kita bzw. Tagespflegestelle ein.“, so Drese.
„Mein Dank gilt allen Erzieherinnen und Erziehern, Trägern sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten für das Verständnis und die gute Kooperation in dieser für alle schwierigen Lage.“
Für Fragen rund um die Schließung der Kindertageseinrichtungen ist am Samstag, 14. März 2020 bis 18.00 Uhr, am Sonntag, 15. März 2020, von 11.00-16.00 Uhr und ab Montag, 16. März, von 9.00-18.00 eine Hotline im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung geschaltet:
Hotline: 0385 588 19999
Wesentliche Regelungen der Allgemeinverfügung sind:
- Der Besuch von Einrichtungen der Kindertagesförderung (Krippen, Kindergärten und Horte) und Kindertagespflegestellen wird für Kinder im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab 16. März 2020 bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020 untersagt.
- Im Rahmen einer Notfallbetreuung ist für die Kindertagesförderung ein pädagogisches Betreuungsangebot – bei dringendem Bedarf – grundsätzlich nur für Kinder von Beschäftigten vorzuhalten, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind, wie z. B. folgende Bereiche: Feuerwehr (Berufsfeuerwehren und Schwerpunktfeuerwehren), Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. für Hilfen zur Erziehung), die Produktion und die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs, Kommunale und Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind. Eine solche Betreuung ist für die Kindertagesförderung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in begründeten Ausnahmefällen sicherzustellen. Dabei können die Anforderungen der §§ 1 bis 3, 6 bis 23 KiföG M-V außer Acht gelassen werden.
- Um den Übergang zur Umsetzung dieser Allgemeinverfügung in der Praxis zu erleichtern, kann von ihrer vollständigen Umsetzung am 16. März 2020 abgesehen werden.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Sozialministeriums unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/ abrufbar.