Schwerin – In der Landtagsdebatte am 11. März stand mit dem Antrag der AfD-Fraktion zum Kolkraben auf LT-Drucksache 7/4735 erneut der Umgang mit „Problemarten“ auf der Tagesordnung. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus bezog dazu im Rahmen seiner Landtagsrede klare Position: „Für mich hat das Thema Problemarten hohe Priorität und zwar schon seit Langem.“ Dazu zähle neben Wolf, Biber und Kormoran auch der Kolkrabe. Er verwies erneut darauf, dass es im Umgang mit diesen streng geschützten Arten keine einfache und schnelle Lösung gebe, das gelte auch für den Kolkraben.
„Vor rund 80 Jahren waren die Kolkraben in Deutschland nahezu ausgerottet. Auch zu DDR-Zeiten wurden sie stark bejagt und waren dementsprechend selten“, erklärte Backhaus den geltenden Schutzstatus der Art. Er könne nur immer wieder darauf verweisen, welchen hohen Stellenwert Artenschutz hat. Das Ganze habe selbstverständlich seine Grenzen. Mit Blick auf die mittlerweile erfreuliche Entwicklung der Population sei der strenge Schutzstatus – zumindest in Mecklenburg-Vorpommern – nicht mehr angemessen, bekräftigte der Minister: „Aber darüber hat die EU zu befinden und nicht wir.“
Eine Änderung des Schutzstatus sei zudem auch nicht das ersehnte Allheilmittel für die mit dem Kolkraben verbundenen Probleme. Das hätten die Erfahrungen mit den jagdbaren Rabenvogelarten bereits gezeigt. „Ich darf daran erinnern, dass wir gegen den erheblichen Protest der Naturschutzverbände Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster in das Jagdrecht aufgenommen und entsprechende Jagd- und Schonzeiten festgesetzt haben“, so Backhaus. Um eine wirksame Bestandsregulierung zu betreiben, müssten in erheblichem Umfang Rabenvögel aus der Population entnommen werden. Das gestalte sich in der Praxis schwierig – nicht nur aus personellen Gründen, sondern auch weil es für solch drastische Regulierungsmaßnahmen verständlicherweise an der gesellschaftlichen Akzeptanz fehle. Zudem werden entsprechende Populationsverluste in der Regel relativ schnell wieder ausgeglichen.
„Uns sind aber auch jetzt schon keinesfalls die Hände gebunden“, sagte Backhaus. Zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern sowie zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sind Abschussanordnungen zum Abschuss von Kolkraben möglich. Um dieses Verfahren so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, wurde bereits 2013 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die den Erlass solcher Anordnungen klar regelt. „Die Erteilung von Abschussanordnungen ist damit relativ schnell möglich“, betonte der Minister. Von diesem Instrument werde auch Gebrauch gemacht. So wurden im Jagdjahr 2018/2019 auf Basis von Ausnahmegenehmigungen 38 Kolkraben erlegt. Eine Bestandsregulierung könne damit nicht erreicht werden. Ziel sei es vielmehr, die Tiere zu vergrämen und sie von Tierhaltungen und Teichwirtschaften fernzuhalten.
„Ich will mich in dieser Debatte nicht auf eine Seite schlagen. Aber ich nehme die Sorgen der Tierhalter im Land sehr ernst. Auch wenn von Seiten des Naturschutzes vehement bestritten wird, dass Kolkraben in Größenordnungen Jungtiere töten – für mich ist jedes gesunde Jungnutztier, das auf der Weide durch die Einwirkung von wildlebenden Tieren stirbt, ein Tier zu viel“, stellte Backhaus klar. Er werde das Thema weiter intensiv begleiten und setze dabei auch in Sachen Kolkraben vor allem auf die Beratung der Tierhalter und natürlich auf Prävention.
Der Kolkrabe ist als in Europa heimische, wildlebende Vogelart sowohl nach europäischem Recht (EU-Vogelschutzrichtlinie) als auch nach bundesdeutschem Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz) unter Schutz gestellt. Er unterliegt nach den Regelungen des Bundesjagdgesetzes in Deutschland dem Jagdrecht, hat aber eine ganzjährige Schonzeit – eben aufgrund seines EU-Schutzstatus. Denn im Gegensatz zu anderen Rabenvögeln (Nebelkrähe, Rabenkrähe, Elster) ist er nicht im Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet.
Vor rund 80 Jahren waren die Kolkraben in Deutschland nahezu ausgerottet. Heutzutage haben sich die Bestände deutlich erholt. Bundesweit geht man gemäß einer Bestandsschätzung im Zeitraum 2005-2009 von etwa 15.000 – 22.000 Revierpaaren aus. In Mecklenburg-Vorpommern ergab die letzte landesweite Bestandsschätzung im Zeitraum 2005 – 2009, dass hier mittlerweile zwischen 2.700 – 4.100 Brutpaare leben.