Mehr digitaler Unterricht: mehr Angebote

Oldenburg: Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte profitieren und erhalten mehr Unterstützung

Rostock – Mecklenburg-Vorpommern baut seine Angebote der Digitalen Landesschule weiter aus. Zum digitalen Unterricht für geflüchtete Kinder und Jugendliche kommt ein Online-Alphabetisierungskurs hinzu.

„Mecklenburg-Vorpommern ist mit seiner Digitalen Landesschule bundesweit Vorreiter. Schon heute gibt es zweimal täglich jeweils drei Unterrichtsangebote für geflüchtete Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an weiterführenden Schulen und in BVJA-Klassen im Umfang einer Doppelstunde per Live-Stream. In einem weiteren integrierten Kurs können Kinder, die Analphabeten sind, individuell unterrichtet werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg in Rostock bei ihrem Besuch der Digitalen Landesschule.

In Mecklenburg-Vorpommern haben zum Ende des vergangenen Schuljahres ca. 7.500 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mit einem Förderbedarf Deutsch als Zweitsprache die Schulen besucht. Die Bildungskonzeption legt den inhaltlichen Rahmen für die Beschulung fest. Das Land hat sie zum Schuljahr 2024/2025 fortgeschrieben.

„Mit dem Präsenzunterricht und dem Online-Unterricht haben wir ein gutes System geschaffen, mit dem wir den Spracherwerb gezielt fördern“, so Oldenburg. Sie erklärte weiter: „Darüber hinaus wollen wir auch Lehrkräfte stärker entlasten, die geflüchtete Kinder und Jugendliche unterrichten. Coaches, die derzeit an der Hochschule Neubrandenburg ausgebildet werden, kommen an die Schulen und erleichtern den Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache und ihren Familien den Start.“

Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Jana Michael, unterstützt das neue Ausbildungsprojekt des Landes: „Die Weiterbildung von Coaches verfolgt einen innovativen Ansatz. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben gleichfalls eine Migrationsbiografie und können nicht nur die Sprache, sondern auch die Erfahrungen teilen. Die Coaches werden extra zu den Themen psychologische Gesundheit geschult und unterstützen nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern sind auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Eltern und Erziehungsberechtigte.“

Neben den DaZ-Angeboten werden auch die weiteren Unterrichtseinheiten der Digitalen Landesschule ausgebaut. So erfahren die Selbstlernangebote zur Vorbereitung auf das Mathematik-Abitur in diesem Schuljahr erneut eine Anpassung. Das gilt ebenso für die Trainingskurse für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie für Mathematik in der Orientierungsstufe. Nach den Herbstferien soll der digitale Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 beginnen. Außerdem wird es weitere digitale Sprechstunden für Schülerinnen und Schüler geben.

2028 soll der Aufbau der Digitalen Landesschule abgeschlossen sein. Dann werden digitale Unterrichtsangebote für alle Fächer von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II zur Verfügung stehen.

Die Ministerin kündigte an, dass in diesem Schuljahr auch der Start des beruflichen Teils der Digitalen Landesschule erfolgt: „Konsequent arbeiten wir an unserem Ziel, auch die Angebote für die berufliche Bildung aufzubauen. In der ersten Phase wird eine Plattform zum Austausch und zur Entwicklung von Unterrichtsmaterialien und Unterrichtskonzepten zur Verfügung stehen“, erklärte Oldenburg.

MV schließt ab Montag alle Schulen

Schwerin – Wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus schließen in Mecklenburg-Vorpommern ab Montag, 16. März 2020, alle staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Das hat das Kabinett in seiner Sondersitzung heute beschlossen. Das Bildungsministerium hat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung vorbereitet:

  • Sicherstellen der Informationsketten
  • Schließung der allgemein bildenden und beruflichen Schulen
  • Einrichtung von Notfallbetreuungen in den Schulen
  • Handlungsanweisungen für Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern
  • Anregungen für die Bereitstellung von mobilen Lerninhalten für Schülerinnen und Schüler

„Die Landesregierung hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um diesen weitreichenden Schritt, alle Schulen im Land zu schließen, gut und umsichtig zu organisieren. Dabei werden wir sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler keinen langfristigen Nachteil erleiden und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir werden dafür sorgen, dass Kinder, deren Eltern in Berufen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens notwendig sind, eine Notfallbetreuung vor Ort erhalten. Um die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern, wird der Montag, 16. März 2020, ein Übergangstag sein. Wir bitten alle Eltern und Lehrkräfte um Verständnis und ihre Kooperation in dieser für alle schwierigen Lage. Besonnen zu handeln, ist das Gebot der Stunde“, sagte Martin.

Für dringende Fragen ist am Samstag, 14. März 2020, von 11.00-18.00 Uhr und am Sonntag, 15. März 2020, von 11.00-16.00 Uhr eine Hotline im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geschaltet:

HOTLINE: 0385 588 7174

Ab Montag, 16. März 2020, stehen den Eltern die Schulleitungen sowie die Staatlichen Schulämter für Auskünfte zur Verfügung.

Die Regelungen im Überblick:

Um die Infektionsketten des Coronavirus zu unterbrechen, sollen Schülerinnen und Schüler der staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen die Schulen nicht besuchen. Grundsätzlich bleiben Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen zu Hause. Berufsschülerinnen und Berufsschüler in der dualen Ausbildung melden sich in ihren Ausbildungsbetrieben.

Schülerpraktika werden ebenso wie der reguläre Unterricht ausgesetzt.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 wird es eine pädagogische Notfallbetreuung geben. Diese kann grundsätzlich nur von Eltern für ihre Kinder in Anspruch genommen werden, wenn sie in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur unverzichtbar sind. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen.

Zur wichtigen Infrastruktur zählen Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen, Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Lebens, kommunale Behörden, Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.

Für einen geordneten Übergang sind am Montag, 16. März 2020, die Schulen geöffnet, damit festgestellt werden kann, welche Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 trotz einer Schließung weiter betreut werden müssen.

Obwohl in den Schulen kein Unterricht stattfindet, ist das pädagogische Personal zum Dienst verpflichtet. Dazu zählen u. a. Lehrerinnen und Lehrer sowie die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte (upF; früher PmsA).

Alle Landesbediensteten und vom Schulträger oder weiteren Trägern gestellten Beschäftigten, die nicht selbst erkrankt sind, sollen sich am Montag, 16. März 2020, in der Schule einfinden, damit festgestellt werden kann, in welchem Umfang an der jeweiligen Schule eine Betreuung weiterhin notwendig bleibt. Es wird am gleichen Tag entschieden, welche Beschäftigten dazu herangezogen werden und welche Beschäftigten stattdessen zu Hause arbeiten.

Für die Betreuung werden zunächst Freiwillige eingesetzt. Sollte deren Anzahl nicht ausreichen, entscheidet die Schulleitung, welche weiteren Beschäftigten für diese Aufgabe herangezogen werden. Dazu zählen zunächst vorhandene Beamtinnen und Beamte. Danach muss die Schulleitung bzw. das Staatliche Schulamt entscheiden, wer zudem herangezogen werden kann.

Beschäftigte, die 60 Jahre oder älter sind, Vorerkrankungen aufweisen, schwerbehindert oder schwanger sind, kommen für die Verpflichtung zur Betreuung nicht in Frage.

Die Schulen sind zu denselben Zeiten erreichbar wie vor der Schließung. Die Erreichbarkeit wird durch die Schulleitung, die Stellvertretung oder – wenn auch dies nicht möglich ist – durch eine erfahrene Lehrkraft sichergestellt.

Die verbleibenden Lehrkräfte verlassen die Schule und arbeiten von zu Hause aus. Sie sind aufgefordert, Lerninhalte für die Schülerinnen und Schüler, von denen die Mehrheit zu Hause ist, bereitzustellen. Außerdem erledigen sie konzeptionelle Aufgaben, die nicht zwingend mit einer Präsenz in der Schule verbunden sind. Auch langfristige Unterrichtsvorbereitungen sollten in dieser Zeit erfolgen. Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Sollten Schulleiterinnen und Schulleiter Fragen haben, können sie sich wie bisher auch an ihre Schulrätin bzw. ihren Schulrat im zuständigen Staatlichen Schulamt wenden. Diese sind auch an diesem Wochenende erreichbar.

Der Seminarbetrieb für Referendarinnen und Referendare sowie die Qualifizierung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden zunächst fortgesetzt.