Schwerin – Ab sofort bis zum 16. September dieses Jahres ist das Fahrverbot für LKW, die haltbare Lebensmittel, Hygieneartikel und/oder medizinische Produkte transportieren, in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land sowie für das Sonnabendfahrverbot auf der Bundesstraße 96 zwischen Neubrandenburg und der Grenze nach Brandenburg vom 1. Juli bis zum 31. August.
„Damit entsprechen wir der in Teilen untypisch starken Nachfrage in Einkaufsmärkten nach solchen Waren aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus. Wir ermöglichen dem Einzelhandel mit dieser Ausnahmeregelung, im Zweifelsfall schnell auf stark steigende Nachfrage reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.
Praktisch bedeutet das, dass in diesem Zeitraum für solche Fahrten nicht wie sonst eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss. „Wir können dies aber nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die meisten anderen Bundesländer verfahren jedoch ähnlich. In jedem Falle sollten sich die Spediteure aber informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen“, so Christian Pegel.
Er weist darauf hin, dass diese Regelung nur für LKW gilt, die oben genannte Warengruppen transportieren. „Jeder, der nicht darunter fällt und trotzdem fährt, muss bei einer Kontrolle mit entsprechender Strafe rechnen.“
Die Regelung kann je nach aktueller Entwicklung jederzeit widerrufen werden. Wir informieren entsprechend.