Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern debattierte am ersten Tag der Sitzungswoche unter anderem über den Entwurf des Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen für die Jahre 2019 bis 2021.
Kern des Gesetzes ist die Erhöhung der Bezüge um 3 % zum 1. Januar 2019, 3 % zum 1. Januar 2020 und noch einmal um 1,2 % zum 1. Januar 2021. Damit wird der Tarifabschluss für die Angestellten des öffentlichen Dienstes des Landes auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
„In unseren Verwaltungen wird gute Arbeit geleistet und das wollen wir anerkennen“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Einbringungsrede. „Ein handlungsfähiger Staat braucht eine handlungsfähige Verwaltung, dazu gehören auch angemessene Bezüge die dem Vergleich mit anderen Bundesländern standhalten müssen. Der öffentliche Dienst konkurriert mit der Wirtschaft und daher werden wir nur gutes Personal halten und gewinnen, wenn die Entlohnung stimmt“, so Schwesig weiter.
„Ich bin dankbar für die gute Arbeit, die in den Ministerien und Verwaltungen geleistet wird. In den kommenden Jahren gehen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verdienten Ruhestand. Die Anpassung der Bezüge wird helfen, Nachwuchskräfte für die Verwaltung zu gewinnen“, so die Ministerpräsidentin.