Tariftreue- und Vergabegesetz M-V

Meyer: Wir stärken die heimische Wirtschaft

Schwerin – Im Landtag ist  ein Gesetzentwurf der FDP zur Modernisierung des Vergaberechts in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. Der Entwurf bezieht sich auf das geltende Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V).

Eine Forderung des Gesetzentwurfes ist die Entfernung aller Regelungen zu tariflicher oder tarifgleicher Entlohnung und zum Vergaberechtlichen Mindestlohn.

„Das ist mit uns nicht zu machen. Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz stärken wir die heimische Wirtschaft und beenden den Preiskampf auf dem Rücken der Beschäftigten. Wer Aufträge der öffentlichen Hand erhält, muss von diesem Lohn leben können. Unser Tariftreue- und Vergabegesetz schafft gleiche Bedingungen für alle Unternehmen im Vergabeverfahren und stärkt die Sozialpartnerschaft und Tarifbindung in unserem Land.

Wir stärken aber auch die Position heimischer Unternehmen, indem bei der Vergabe nun auch kurze Transportwege berücksichtigt werden können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Als wesentliches Motiv der vorgeschlagenen Gesetzes-Neuregelung wird angeführt, dass sogenannte vergabefremde Regelungen aus dem geltenden Vergaberecht des Landes entfernt werden sollen – ohne genau zu definieren, was damit gemeint ist.

Landläufig sind mit vergabefremd oftmals Bestimmungen gemeint, die nicht direkt mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zusammenhängen – beispielsweise Belange des Umweltschutzes, gerechte Arbeitsbedingungen und soziale Anforderungen. Ich halte es für elementar, genau daran festzuhalten.

Es geht darum, mit der Nachfragemacht der öffentlichen Auftraggeber Einfluss auf die Angebotsseite des Marktes zu nehmen, um eine Entwicklung zu nachhaltigeren Produkten zu unterstützen. Das ist in unser aller Sinne. Was jedoch die FDP möchte, ist ein Gesetz, das auf all diese Standards verzichtet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

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