Meyer: Mitarbeitende von Sicherheitsdiensten, Kontroll- und Ordnungsunternehmen tragen bei ihrer Arbeit hohe Verantwortung
Schwerin – Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. September 2022 gilt rückwirkend ab 01.01.2023 als allgemeinverbindlich. Damit sind auch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der Branche verpflichtet, die tarifvertraglichen Regelungen anzuwenden.
„Objektschutz, Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen oder die Bewachung von Bundeswehrliegenschaften – die Mitarbeitenden von Sicherheitsdiensten, Kontroll- und Ordnungsunternehmen tragen bei ihrer Arbeit eine hohe Verantwortung. Es ist wichtig, dass alle in der Branche tätigen Unternehmen ihre Mitarbeitenden zu gleichen Bedingungen beschäftigen. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung setzen wir das um“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Nach Abschluss eines Tarifvertrages können die Tarifpartner die Allgemeinverbindlichkeitserklärung beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde im September letzten Jahres der entsprechende Tarifvertrag unterzeichnet. Dieser beinhaltet unter anderem eine Stundenlohnregelung in verschiedenen Stufen für Sicherheitsmitarbeiter, Gehaltsregelungen für Angestellte, die Ausgestaltung von Zulagen, die Regelung zu Zuschlägen, Urlaub und Arbeitszeitkonten sowie Ausbildungsvergütungen.
„Wir sind im Schulterschluss mit den Tarifvertragsparteien und dem Tarifausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam den nächsten Schritt gegangen und haben den Tarifvertrag rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Nach entsprechender Tätigkeit eingestufte Löhne und Gehälter, einheitliche Zuschläge bei Nachtarbeit, Ausbildungsvergütungen und vieles mehr – für die Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe verbessern sich damit die Bedingungen weiter.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge schützen vor Lohndumping und unlauterem Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Gute Lohn- und Arbeitsbedingungen stärken auch die Fachkräftesicherung in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Reinhard Meyer.
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde im Amtsblatt am 11. April 2023 veröffentlicht. In nächster Zeit erfolgt auch im Bundesanzeiger die Veröffentlichung. Der allgemeinverbindliche Teil des Tarifvertrags gilt landesweit vom 01.01.2023 bis mindestens zum 31.12.2023. Er bleibt auch danach noch in Kraft, falls er nicht von einer Tarifvertragspartei (mit einer dreimonatigen Frist) gekündigt wird.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren am 30. Juni 2022 in Mecklenburg-Vorpommern bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten 3.665 Personen – ganz überwiegend in Vollzeit – sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon waren 683 Helfer für einfache Tätigkeiten, 2.707 Fachkräfte, 237 Spezialisten und 38 Experten. 852 Personen hatten bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten einen Minijob.