Insel Rügen – Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat heute (23.02.2024) der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA den Genehmigungsbescheid für Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit einer Regasifizierungsanlage im Industriehafen Mukran auf Rügen erteilt.
Die Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA hatte im Zuge der Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das LNG-Terminal in Mukran die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG beantragt.
Nach dem Gesetz kann bereits vor Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, begonnen werden, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann, ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an dem vorzeitigen Beginn besteht. Dies allerdings nur, wenn der Antragsteller sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Am 23.02.2024 wurde durch die zuständige Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, festgestellt. Folglich konnte gegenüber der Antragstellerin, der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA, sodann die Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage zugelassen werden.
Diese Entscheidung stellt keine Vorwegnahme der eigentlichen Genehmigung dar und berechtigt nicht zum Betrieb des LNG-Terminals. Eine ebenfalls notwendige wasserrechtliche Genehmigung für den Prüfbetrieb steht aktuell noch aus. Diese wird voraussichtlich in der kommenden Woche erteilt.