Tote Robben: umfassende Aufklärung

Schwerin – Heute Vormittag hat Umweltminister Dr. Till Backhaus vor dem Schweriner Schloss eine Petition zur Vermeidung des Beifanges von geschützten Meeressäugetieren aus den Händen der BUND-Landesvorsitzenden Bettina Baier entgegengenommen. Anlass geben die 44 Kegelrobben, die im Zeitraum von Ende September bis Ende Oktober vor der Küste Rügens tot aufgefunden wurden.

Der Minister zeigte sich erneut gesprächsbereit. Er hatte bereits Ende November entschieden, die Landesküstenfischereiverordnung vorsorglich dahingehend anzupassen, dass Robbenschutzvorrichtungen an den dafür relevanten Reusen in Küstengewässern des Landes zur Pflicht werden. Dem BUND sicherte er vor Ort zu, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung neue Genehmigungen zum Aufstellen solcher Reusen nur noch mit der Auflage des Einbaus einer Robbenschutzvorrichtung erteilt werden. Außerdem würden durch die Fischereiaufsicht zeitnah Drohnen und ferngesteuerte Tauchroboter beschafft, was auch der besseren Kontrollierbarkeit von Reusen und Robbenschutzauflagen diene.

Dem Vorwurf der Untätigkeit widersprach der Minister: „Wir haben von Anfang an eng mit der ermittelnden Wasserschutzpolizei zusammengearbeitet und auch in unseren eigenen Laboren umfassende Untersuchungen durchgeführt. Mit dem Deutschen Meeresmuseum stehen wir ebenfalls in engem Austausch. Dass die Todesursache bislang noch nicht eindeutig geklärt werden konnte, ist unbefriedigend, zeugt aber nicht von schlechter oder inkonsequenter Behördenarbeit.“

Minister Backhaus sagte zu, sich weiterhin für die sorgfältige und umfassende Aufklärung des Sachverhalts einzusetzen. Gleichwohl bat er darum, die Fischerei nicht voreilig ins Kreuzfeuer zu stellen: „Der öffentlich diskutierte Zusammenhang mit einem Fanggerät der passiven Küstenfischerei kann trotz aufwändiger Untersuchungen weder belegt noch ausgeschlossen werden.

Es wird seitens der Staatsanwaltschaft nach wie vor in alle Richtungen ermittelt. Wenn der BUND in einem offiziellen Schreiben an mich davon spricht, dass es sich nach eigener Bewertung sehr wahrscheinlich um eine bewusste und billigende Inkaufnahme der seriellen Ertränkung der Kegelrobben in einer Schwimmreuse ohne Robben- Einschwimmsperre und somit um einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt, dann bitte ich darum, mir diese Bewertung vorzulegen. Auch weise ich darauf hin, dass eine Bewertung kein Beweis ist und ich von Mutmaßungen, welche auch die künftige Gesprächsgrundlage zwischen den verschiedenen Akteuren belasten, gar nichts halte.“

Der Minister plädierte dafür, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Denn Einigkeit bestehe ganz sicher darüber, dass sich ein solches Ereignis nicht wiederholen dürfe. Das Umweltministerium MV werde noch im Januar 2025 Abstimmungsgespräche zwischen den Fischerei- und Naturschutzbehörden und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei sowie mit den Erzeugerorganisationen der Küstenfischerei hinsichtlich weiterer geeigneter und angemessener Maßnahmen aufnehmen. Ziel ist, eine möglichst weitgehende Minimierung von Beifängen, insbesondere hinsichtlich der in Rede stehenden Kegelrobben, sagte er. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei plant für das 1. Halbjahr 2025 eine Informationsveranstaltung für die Küstenfischereibetriebe MV; in diesem Rahmen soll auch der Robbenschutz auf der Agenda stehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert