Schwerin – Das Innenministerium hat einen Vertrag mit einem großen Treibstoffversorger für die Versorgung im Krisenfall geschlossen. Dieser verpflichtet sich, für zunächst zwei Jahre alle Leistungen vorzuhalten, die erforderlich sind, um etwa bei einem größeren Stromausfall – der auch Tankstellen außer Betrieb setzen würde – Benzin und Diesel mit Tanklastern zu zentralen Abgabepunkten in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu bringen. Und dies auch tut, sollte es erforderlich werden. Die Landesregierung hat dafür rund 625.000 Euro bereitgestellt.
„Damit im Notfall alles reibungslos läuft, muss das Unternehmen kontinuierlich vorsorgen, indem es zum Beispiel Übersichten über diese Abgabepunkte sowie Routen- und Betankungspläne erstellt, pflegt und weiterentwickelt. Aber auch regelmäßige Schulungen und Übungen sind erforderlich, damit im eventuellen Krisenfall alles bereit ist für eine Notversorgung mit Treibstoff. Für das Vorhalten dieser Leistungen zahlt das Land eine Pauschale von gut 1.500 Euro monatlich, also den weitaus kleineren Teil der 625.000 Euro“, erläutert Innenminister Christian Pegel und führt weiter aus:
„Der größere Teil, knapp 590.000 Euro, wird vorgehalten für die eigentliche Transportdienstleistung im Krisenfall. Das wäre die tägliche Versorgung unserer Städte und Gemeinden mit zehn Tanklastern täglich für bis zu 14 Tage. Diese Summe würde also nur fällig, sollten solche Transporte tatsächlich nötig werden. Ich bin zuversichtlich, dass es nicht so weit kommt. Aber wie wir im zurückliegenden Winter gesehen haben, ist es gut, für solche Eventualitäten vorbereitet zu sein. Wenn wir diese Vorbereitung am Ende nicht brauchen – umso besser.“
Christian Pegel dankte dem Finanzausschuss des Landtags, der dieser Ausgabe zugestimmt hat: „Sie haben damit einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge für den Krisenfall geleistet. Wir brauchen auch und vor allem dann Treibstoff, damit Krankenwagen, Feuerwehren und Polizeiautos fahren können. Aber vor allem auch, um Notstromaggregate zum Beispiel in Krankenhäusern, bei Wasser- und Energieversorgern zu betreiben.“