Schwerin – Der Landtag debattiert in seiner aktuellen Sitzung über Möglichkeiten, artenschutzrechtliche Ausnahmen nach §§ 45 und 45a Bundesnaturschutzgesetz zuzulassen. Konkret fordert die FDP-Landtagsfraktion den vereinfachten Abschuss von Wölfen. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus, empfiehlt, den Antrag abzulehnen:
„Kaum wieder im Landtag vertreten, stimmt die FDP in das Geheul ein, dass bereits in der vergangenen Legislaturperiode CDU und AfD angestimmt haben: „Schießt den Wolf tot – das ist doch ganz einfach“.Aber einfach ist es eben nicht.
Der Wolf ist eine streng geschützte Art, deren günstiger Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist. Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland ist ein Beleg für gelungenen Artenschutz. Dabei hat niemand übersehen, dass dieser Erfolg auch Schattenseiten hat. Deswegen hat sich Mecklenburg-Vorpommern in den entsprechenden Bund-Länder-Gremien für eine Unterstützung der Weidetierhaltung eingesetzt und seit 2007 rund 170.000 Euro an Kompensationsleistungen für 310 Rissvorfälle ausgezahlt.
Wir haben als Land Präventionsmaßnahmen finanziert – seit 2013 rund 1,67 Mio. Euro. Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns wurde das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Anschließend haben wir einen Leitfaden entwickelt, der Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten des Bundesnaturschutzgesetzes rechtssicher definiert und dem alle 16 bundesländer zugestimmt haben. Diese Arbeit haben wir uns gemacht und die Arbeit, sich mit diesen Kriterien auseinanderzusetzen, möchte sich die Opposition offenbar sparen.
Hätte die FDP sich ein wenig mehr Mühe gegeben, wäre ihr aufgefallen, wem im Falle einer Wolfsentnahme diese anzuzeigen ist. Es ist nicht die Jagdbehörde, da der Wolf eben nicht dem Jagdrecht unterliegt. Entnahmen sind der zuständigen Naturschutzbehörde anzuzeigen. Deswegen empfehle ich den Antragstellern zunächst, ihre Hausaufgaben zu erledigen und sich gründlich mit der Gesetzeslage zu beschäftigen. Das befördert das Verständnis und erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung.
Aber ich möchte nicht falsch verstanden werden: Ich möchte für die Zukunft keine sinnvollen Optionen der Weiterentwicklung des vorhandenen Instrumentariums zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf ausschließen. Wir werden dazu die Erfahrungen mit dem Vollzug der gegenwärtig bestehenden Regelungen sammeln und evaluieren sowie gegebenenfalls entsprechende Schlussfolgerungen ableiten.“