Schwerin – Waldbesitzer, die in ihren Wäldern Gutes für die Gesellschaft oder die Umwelt tun, sollen künftig – ähnlich wie Landwirte – entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten. Die finanziellen Anreize sollen helfen, um die gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen an den Wald und dessen Nutzung besser abzugelten und den Erhalt der Wälder langfristig zu sichern.
„In der Vergangenheit konnten zahlreiche Ökosystemleistungen durch den Holzverkauf finanziert werden. Dies ist heute so nicht mehr möglich. Konnten 1969 aus dem Erlös eines Festmeters Holz noch acht Stunden Arbeitslohn finanziert werden, so sind es heute gerade noch zwei Stunden, die sich daraus bezahlen lassen. Wir müssen also gemeinsam nach anderen Instrumenten suchen, um die stark nachgefragten Waldfunktionen zu finanzieren“, sagte Forstminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz im Schweriner Schloss.
Gleichwohl betonte er, dass es weiterhin ein freies Betretungsrecht für den Wald geben wird. „Wer mit seinem Hund spazieren geht oder durch den Wald joggt, wird nicht zur Kasse gebeten“, so Backhaus. Mögliche Vergütungsmechanismen sollen sich ausschließlich auf besondere Nutzungen beziehen, zum Beispiel in Kur- und Heilwäldern, in denen Waldbesitzern durch komplexere Wegenetze, ausreichend Ruhestätten oder spezielle Therapieplätze Mehrkosten entstehen. An diesen Kosten sollten zum Beispiel die Kurkliniken fairerweise beteiligt werden.
Die Schweriner Erklärung „Wald neu denken – Wald neu lenken“, die der Minister heute gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Waldbesitzerverbandes M-V, Dr. Ulrich Ivo von Trotha, und dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Kommunalwald beim Städte- und Gemeindetag M-V, Jörg Harmuth, in Schwerin vorstellte, trägt diesem Ansatz Rechnung. Darin verständigen sich Forstministerium sowie kommunale und private Waldbesitzer darauf, die Ökosystemleistungen des Waldes bei dessen Entwicklung künftig noch stärker in den Blick zu nehmen.
Zentrale Ökosystemleistungen des Waldes seien neben der Holzproduktion vor allem der Arten- und Biotopschutz, die Sauerstoffproduktion, der Klimaschutz, der Lärmschutz, der Erosionsschutz, der Küsten- und Hochwasserschutz, der Trinkwasserschutz sowie der Naherholungswert, präzisierte Backhaus. Eine vom ihm in Auftrag gegebene und in Deutschland bislang einmalige Studie über den Landeswald M-V beziffert den Wert dieser Leistungen jährlich auf etwa 65 Millionen Euro. Das entspricht rund 350 Euro pro Hektar. Das ist das 1,3-Fache der jährlichen Einkünfte aus dem Holzverkauf (ca. 50 Millionen Euro). „Dieses Geld fließt an den Waldbesitzern weitestgehend vorbei. Es lohnt sich also, in den kommenden Jahren intensiv zu diskutieren, wie die Ökosystemleistungen zukünftig für die Forstbetriebe in Wert gesetzt und für den langfristigen Erhalt unserer Wälder eingesetzt werden können“, so der Minister.
Laut der Schweriner Erklärung sollen deshalb in einem ersten Schritt Ökosystemleistungen einvernehmlich definiert und anschließend bewertet werden. Auf Basis dieser Inwertsetzung soll eine breite öffentliche Diskussion über die Bedeutung der einzelnen Ökosystemleistungen angeschoben werden. Die Honorierung einzelner Ökosystemleistungen kann dem Minister zufolge im Bereich Naturschutz zum Beispiel über die Ökokonto-Regelung bzw. die Natura 2000-Erschwernisausgleichregelung erfolgen. In den Bereichen Erholung, Tourismus, Wasser, und CO2-Speicher müssten entsprechende Vergütungsmechanismen noch erarbeitet werden.
Was sind Ökokontomaßnahmen?
Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist gesetzlich verpflichtet, nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (Eingriffsregelung). In der praktischen Umsetzung dieser Regelung hat sich gezeigt, dass es zunehmend schwieriger wird, zum Zeitpunkt des Eingriffes, geeignete Flächen und Maßnahmen für die Kompensation zu finden. Durch die Ökokontierung soll diesem Problem begegnet werden. Ökokontierung bedeutet, dass Kompensationsmaßnahmen zeitlich vorgelagert und ohne konkreten Eingriff durchgeführt, anerkannt und in ein Ökokonto eingebucht werden. Damit wird auch für den Waldeigentümer eine Einnahmequelle geschaffen. Er kann zum Beispiel von der Bewirtschaftung ausgenommene Flächen an Kompensationspflichtige veräußern.
Was ist der Natura-2000-Erschwernisausgleich?
Das Land gewährt seit 2016 als erstes Bundesland überhaupt jährlich Zuwendungen zum Ausgleich von naturalen oder wirtschaftlichen Einschränkungen bei der Bewirtschaftung und Nutzung von Waldflächen innerhalb von Natura 2000-Gebieten von bis zu 200 Euro je Hektar.