Schwerin – Seit dem 28. März 2020 unterstützt das Wirtschaftsministerium Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die polnische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung dieser Pendler, die aufgrund der polnischen Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht mehr zwischen ihrem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte pendeln können. Damit soll die Arbeitsfähigkeit der Betriebe gesichert und der Erhalt der polnischen Berufspendler für die Unternehmen gewährleistet werden. Das zugrunde liegende polnische Grenzregime wurde zwischenzeitlich bis einschließlich 13. Mai 2020 verlängert.
„Über 2.400 Zugriffe auf das Portal und ca. 645 Beratungsanfragen zeigen, dass diese Unterstützungsmöglichkeit nach wie vor wichtig für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ist. Aufgrund der Verlängerung der Quarantäne-Verordnung des polnischen Gesundheitsministeriums hat die Landesregierung sich entschieden, die Unterstützung ebenfalls bis zum 13. Mai zu verlängern“, informierten die Staatssekretäre Dr. Stefan Rudolph und der Parlamentarische Staatssekretär Patrick Dahlemann gemeinsam.
„Bisher wurden 181 gestellte Anträge für insgesamt 835 Beschäftigte und 28 Angehörige mit insgesamt 617.569 Euro bewilligt. Davon sind 151 Tages- und 684 Wochenpendler. Weitere 26 Anträge liegen noch zur Prüfung vor. Durch die erneute Verlängerung der Förderung haben sowohl die Betriebe als auch die polnischen Arbeitnehmer Planungssicherheit“, erklärten die Staatssekretäre. „Wir hoffen auf eine baldige Lockerung seitens der polnischen Regierung“, so Dr. Stefan Rudolph und Patrick Dahlemann abschließend.
Die Förderrichtlinie für die Pendler gilt seit dem 28. März 2020.
Das Antragsverfahren wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Alle Informationen finden Sie gebündelt unter www.Metropolregion-Stettin.de sowie unter www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/ .