Schwerin – Vom 28. März 2020 bis heute unterstützte die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung. Noch bis 30. Juni sind diese Mittel rückwirkend zu beantragen.
„Das Landesprogramm war der richtige Ansatz. Keine Werkbank musste stillstehen, weil Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz erreichen konnten. Wertschöpfung im Land wurde gesichert, die medizinische Versorgung blieb stabil. Hier gilt zunächst unser Dank den polnischen Kolleginnen und Kollegen und dem LAGuS. Mecklenburg-Vorpommern“, erklären der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph.
Seit Beginn der polnischen Beschränkungen für die Berufspendler wurden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales 276 Anträge von Unternehmen auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für insgesamt 2208 Pendler und 169 Angehörige gestellt. Das entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von 2.014.650 Euro. Die Anträge kamen überwiegend aus den Bereichen des verarbeitenden Gewerbes, der Landwirtschaft, des Baugewerbes und selbstverständlich des Gesundheitswesens.
Anlass für das Programm waren die polnischen Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen, die polnischen Arbeitnehmern das Pendeln zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern erschwerten bzw. unmöglich machten. Am 16. Mai 2020 hat die polnische Regierung ihre zuletzt ausschließlich für medizinisches Personal und Arbeitnehmer aus dem Bereich der Pflege und Sozialfürsorge geltenden Einschränkungen aufgehoben, so dass auch diese wieder ohne Einschränkungen pendeln können.
„Wenn die Einschränkungen auch eine große Herausforderung für beide Seiten waren, so haben sie gezeigt, wie eng die Metropolregion Stettin zusammengewachsen ist“, ziehen die beiden Staatssekretäre Dahlemann und Rudolph abschließend ein positives Fazit.