Schwerin – Schon vor der Corona-Krise hatten die Länder über Verbesserungen beim Ehrenamt beraten. Eine Gesetzesvorlage sollte in diesen Tagen auf Bundesebene beraten werden. Ziel war unter anderem Steuerfreibeträge für Übungsleiter und Ehrenamtler zu erhöhen. Finanzminister Meyer regt nun an, die Pauschalen auch ohne Beschluss anzupassen.
Wer nebenberuflich als Ausbilder, Dozent, Pfleger, Erzieher oder Künstler tätig ist, kann bisher mit der Übungsleiterpauschale bis zu 2.400 Euro im Jahr verdienen, ohne das Geld versteuern zu müssen. Daneben gibt es auch noch die Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro, die diejenigen erhalten, die freiwillig etwa in einem Alten- oder Pflegeheim mitarbeiten und dafür eine Entschädigung erhalten.
Seit nunmehr sieben Jahren sind diese Pauschalen nicht erhöht worden. Daher hatten die Bundesländer den Bund – der für diese Steuergesetzgebung zuständig ist – schon vor einigen Monaten aufgefordert, das Einkommensteuergesetz zu ändern und die Freibeträge anzupassen. Aufgrund der vielfältigen Anstrengungen des Bundes in der Corona-Pandemie kam es bislang allerdings noch nicht zu dieser Gesetzesinitiative. Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer schlägt daher vor, in Vorgriff auf die gesetzliche Regelung die erhöhten Pauschalen bereits jetzt anzuwenden.
Finanzminister Reinhard Meyer: „Ehrenamtler sind nicht wegen der Vergütung tätig. Mit den Freibeträgen wird daher vielmehr der Einsatz gewürdigt, den die Ehrenamtlichen in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl leisten. Die Erhöhung der Pauschalen auf 3.000 Euro für Übungsleiter und 1.000 Euro für das Ehrenamt wäre daher gerade jetzt ein wichtiges Signal. Wenn der Bund seine Zustimmung signalisieren würde, könnten wir die Freibeträge schon jetzt gewähren, ohne das Gesetzgebungsverfahren abwarten zu müssen.“