Innenminister Christian Pegel: „Mit heutigem Vereinsverbot schützen wir unsere Kinder“
Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es aufgrund des Verbots des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V“ durch die Bundesinnenministeriun zu einer Durchsuchung im östlichen Landesteil, um das Vereinsverbot durchzusetzen und mögliches Vereinsvermögen zu beschlagnahmen.
„Der Verein und alle seine Teilorganisationen wurden nach einem einjährigen Sammelprozess mit dem heutigen Tag durch die Bundesinnenministerin verboten und werden aufgelöst. Diese Gruppierungen vereinen Menschen, die ganz klaren rassistischen und antisemitischen Grundbildern folgen.
An dieser Organisation ist besonders, dass sie die Kinder- und Jugenderziehung auf klaren nationalsozialistischen Tugenden aufbaut. Das ist auch einer der wesentlichen Verbotsgründe. Ich bin erleichtert, dass wir diese Strukturen ab heute Einhalt gebieten können und so auch unsere Kinder und Jugendlichen schützen“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.
Etwa 30 Polizeibeamtinnen und –beamte unter anderem vom Landeskriminalamt waren an dem Einsatz beteiligt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zunächst mehrere Devotionalien mit Vereinsbezug sowie mit NS-Bezug und digitale Speichermedien beschlagnahmt. Zudem wurde das Vermögen des Vereins beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat heute eine Verbotsverfügung für den Verein einschließlich aller Teilorganisationen, genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“ und die Teilorganisation „Familienwerk e. V.“ erlassen.