Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern steigt der Mindestlohn turnusmäßig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen weiter an. Das hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung in Schwerin beschlossen. Der Vergabe-Mindestlohn wird gegenwärtig von 10,35 Euro ab Oktober auf 10,55 Euro angehoben.
„Ich freue mich darüber, dass der Vergabemindestlohn im vierten Jahr in Folge steigt. Wir können als Landesregierung die Löhne im Land nicht per Gesetz festlegen. Aber wir können Anreize für gute Arbeit und faire Löhne setzen. Deshalb hat die Landesregierung den Vergabemindestlohn eingeführt und auch die Wirtschaftsförderung über ein Bonussystem stärker auf gute Arbeit ausgerichtet. Wirtschaftliche Stärke, gute Arbeit und faire Löhne gehören zusammen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung.
„Es wird ein Anreiz gesetzt, die Arbeitslöhne nicht unter ein gewisses Niveau sinken zu lassen, wenn sich Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe beteiligen möchten. Das ist auch ein Beitrag dafür, dass mehr Menschen das ganze Jahr in Arbeit sind, denn neue Aufträge sichern Arbeitsplätze in der heimischen Wirtschaft. Ziel muss es weiter sein, im Wettbewerb um Fachkräfte weiter mithalten zu können. Es erfolgt die jährliche Anpassung des Mindest-Stundenentgeltes auf Grund veränderter statistischer Daten. Hiermit setzen wir die Vorgaben aus dem Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern um“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.
Die Landesregierung hatte im Jahr 2017 die Einführung eines Mindestlohns für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG MV) enthält in § 9 Absatz 4 Satz 2 eine Verordnungsermächtigung, um die Höhe des Mindest-Stundenentgeltes jährlich, erstmals zum Stichtag 01.10.2018 anzupassen. Die Anpassung (§ 9 Absatz 4 Satz 3 VgG M-V) richtet sich nach der prozentualen Veränderungsrate im Index der tariflichen Monatsverdienste des Statistischen Bundesamtes für die Gesamtwirtschaft in Deutschland (ohne Sonderzahlungen). Bei der Ermittlung der Veränderungsrate ist jeweils der Durchschnitt der veröffentlichten Daten für die letzten vier Quartale zugrunde zu legen.
Auf dieser Grundlage wurde das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt von ursprünglich 9,54 Euro (brutto) regelmäßig erhöht. Für die anstehende Anpassung des Mindest-Stundenentgeltes zum 1. Oktober 2021 von 10,35 Euro auf 10,55 Euro (brutto) wird die bisher geltende Mindest-Stundenentgelt-Verordnung entsprechend angepasst.