Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert werden. Mit einer Änderung des Landeshochschulgesetzes soll dafür die rechtliche Grundlage geschaffen werden. Grund sind die pandemiebedingten Einschränkungen im Sommersemester 2020 an den Hochschulen. Der Landtag hat heute in erster Lesung über die Gesetzesänderung beraten.
„Von Beginn der Corona-Pandemie an waren sich Bund und Länder einig, dass die Studierenden keine langfristigen Nachteile durch die Corona-bedingten Einschränkungen an den Hochschulen und Universitäten haben sollen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Eine bundeseinheitliche Lösung dafür wäre deshalb nur konsequent gewesen. Doch sie ließ auf sich warten und kam schließlich gar nicht. Deshalb ist es gut und notwendig, dass wir nun selbst handeln, um unseren Studierenden die Sicherheit für ihr Studium zu geben, die sie brauchen“, so Martin.
Eine längere Studienzeit würde insbesondere die Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart treffen, wenn sie dadurch die BAföG-relevante Studien- bzw. Förderungshöchstdauer überschreiten. Studierende, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, erhalten nach der derzeitigen Gesetzeslage nur dann eine weitere Förderung, wenn in einem aufwändigen Verfahren und im Einzelfall festgestellt wird, dass sie ihr Studium nicht haben planmäßig absolvieren können.
„In Mecklenburg-Vorpommern wollen wir stattdessen eine unbürokratische und anspruchssichere Lösung schaffen, um verlängerte Studienzeiten durch die Pandemie auszugleichen. Der unsinnige Bürokratieaufwand bleibt den Studierenden dann erspart und zum Glück auch unseren Studierendenwerken“, erklärte die Wissenschaftsministerin. „Ohne diese hochschulgesetzliche Regelung zur Veränderung der Regelstudienzeit müssten Studierende, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, die Verlängerung des BAföGs beantragen und dann selbst beweisen, dass die Verzögerung aus der Corona-Pandemie resultiert.
Die Ministerin dankte den Koalitionsfraktionen, die den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht haben und auch dafür, diesen Gesetzentwurf innerhalb einer Landtagswoche zur Entscheidung führen zu wollen. „Das Wintersemester steht unmittelbar bevor und die Fristen für die BAföG-Anträge drängen“, erläuterte Martin. Sollte die Pandemie im Wintersemester 2020/2021 zu vergleichbaren Einschränkungen führen, ermächtigt der Gesetzentwurf das Ministerium per Rechtsverordnung auch für Studierende im Wintersemester die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern.