Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert werden. Grund dafür sind die pandemiebedingten Einschränkungen im Sommersemester 2020 an den Hochschulen. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen. Studierende, die wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängern müssen, können damit auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.
„Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an die Studierenden. Wir müssen verhindern, dass sie durch die Einschränkungen in der Corona-Krise Nachteile haben, wenn sie ihr Studium um ein Semester verlängern müssen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zur Verunsicherung bei den Studierenden.
„Die Änderung des Hochschulgesetzes schafft Sicherheit und vermeidet Bürokratie“, betonte Martin. „Sie sorgt dafür, dass die Studierenden ihr Studium trotz der Einschränkungen im Sommersemester 2020 erfolgreich und ohne finanzielle Sorgen abschließen können. Ohne eine Änderung des Landeshochschulgesetzes würde es Studierende, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart treffen, wenn sie die BAföG-relevante Studien- bzw. Förderungshöchstdauer aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen des Sommersemesters 2020 überschreiten müssen“, so Martin.
Studierende, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, erhalten nach der derzeitigen Gesetzeslage nur dann eine weitere Förderung, wenn in einem aufwendigen Verfahren und im Einzelfall festgestellt wird, dass sie ihr Studium nicht planmäßig absolvieren konnten. Diese Einzelfallprüfung soll durch die geplante Neuregelung entfallen. Stattdessen soll die individualisierte Regelstudienzeit einmalig für das Sommersemester 2020 um ein Semester erhöht werden. Ziel ist es, mit der Erhöhung der Regelstudienzeit auch die BAföG-Höchstbezugsdauer rechtssicher um ein Semester zu verlängern.