Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Schwerin – Der Bund will die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 beibehalten. Wirtschaftsminister Meyer hat die Entscheidung begrüßt. „Das ist das richtige Signal vom Bund, was wir dringend für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern benötigen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Kurzarbeit ist konkrete Unterstützung für die Beschäftigten in den Unternehmen. Die Beibehaltung der erhöhten Sätze kommt den Beschäftigten zugute, die diese dringend gebrauchen können. Unternehmerinnen und Unternehmer werden entlastet. Gleichzeitig ist die Fortführung des erhöhten Kurzarbeitergeldes auch ein Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze bei uns im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur und Tourismus Reinhard Meyer in Schwerin.

Das Kurzarbeitergeld soll auch künftig weiter auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent  (wenn ein Kind im Haushalt lebt) des Nettoentgeltes ab dem vierten Monat und auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kind) ab dem siebten Monat erhöht bleiben. Die höheren Sätze kommen dabei wie bisher bei Monaten mit mindestens 50-prozentiger Kurzarbeit zur Anwendung. „Diese Verlängerung soll nicht nur für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten, sondern neu auch für diejenigen Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind“, erläuterte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.

Wirtschaftsminister Meyer machte auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen aufmerksam. Das Wirtschaftsministerium legt die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu auf. „Auf diese Weise können Einkommensverluste weiter abgefedert werden. Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen. Mehr als 11.600 Beschäftigte haben bisher von der Unterstützung profitiert. Hierzu zählt vor allem das Gastgewerbe “, so Meyer weiter. Die erste Auflage des Programms betraf die Kurzarbeit im Zeitraum April 2020 bis März 2021 und von April bis Juni 2021.

Bei der vom Bund eingeführten Überbrückungshilfe IV ab dem 01. Januar 2022 ist es wichtig, dass die Gelder schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen. „Für die Unternehmen ist entscheidend, dass die Hilfe dann ankommt, wenn sie gebraucht wird“, so Meyer. „Für den Fall, dass Antragstellung und erste Zahlungen zu lange auf sich warten lassen, werden wir als Land den Unternehmen anbieten, die Fördersumme teilweise vorzufinanzieren, damit sie mehr Sicherheit gewinnen.“

Das  Wirtschaftsministerium hat bereits die Zins- und Tilgungsfreiheit der Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate bis mindestens zum 31. März 2022 verlängert. Darüber hinaus gibt es bereits den Härtefallfonds. „Der Fonds ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen, um die Folgen der Corona-Pandemie für die heimische Wirtschaft weiter abzufedern“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.  Das Programm ist offen für Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben und für Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte.

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