Schwerin – Die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern schöpften im Jahr 2019 aus Straftaten knapp zehn Millionen Euro Vermögen ab.
„Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Das gilt auch bei der Einziehung von Gegenständen und Vermögen, was Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben. Die Staatsanwaltschaften unseres Landes haben im vergangenen Jahr fast doppelt so viel Vermögen abgeschöpft wie noch im Jahr 2017. Es wurden 2019 mehr als 9,7 Millionen Euro abgeschöpft, zwei Jahre zuvor waren es rund fünf Millionen Euro. Das zeigt, dass die Reform der Vermögensabschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern wirkt. Seit dem Jahr 2017 wird Geschädigten ein einfacher und kostenloser Weg geboten, um Schadenswiedergutmachung zu erlangen. Das stärkt den Opferschutz. Von den abgeschöpften 9,7 Millionen Euro sind rund 2,5 Millionen Euro an geschädigte Privatpersonen ausgezahlt worden. Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 4,3 Millionen Euro abgeschöpft. In der Staatskasse verblieben gut 2,9 Millionen Euro. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihre verlässliche Arbeit“, so Ministerin Hoffmeister.
Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die jetzt gut erkennbaren Erfolge im Bereich der Vermögensabschöpfung sind nicht nur das Ergebnis der seit Juli 2017 geltenden veränderten gesetzlichen Regelungen. Sie beruhen zu einem ganz entscheidenden Teil auf den gemeinsamen Anstrengungen der zu deren Umsetzung berufenen Behörden – der Staatsanwaltschaften, der Polizei, des Zolls und der Finanzverwaltung. Mit erheblichem personellen Aufwand und hohem Engagement haben sie die strukturellen Herausforderungen der weitreichenden Änderungen der rechtlichen Vorgaben ebenso erfolgreich angenommen wie sie sich der Aufgabe der umfassenden Aus- und Fortbildung in diesem Bereich gewidmet haben. Dafür und auch für die fortlaufenden Anstrengungen zur stetigen Optimierung der aufwändigen Ermittlungen unter anderem in gemeinsamen Arbeitsgruppen gebühren den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung.“